Der Gemeinderat bittet die Stimmberechtigten, an der kommenden eidgenössischen Abstimmung vom 27. September brieflich abzustimmen.
Covid-19-Gesetz
Die kleine bernjurassische Gemeinde Schelten hat vor vier Jahren die rote Laterne in Sachen Stimmbeteiligung bei den Grossratswahlen gefasst. - keystone
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Die aktuelle Situation rund um Covid-19 sowie die geltenden Empfehlungen und Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit BAG veranlassen den Gemeinderat dazu, die Stimmberechtigten einzuladen, an der kommenden eidgenössischen Abstimmung vom 27. September 2020 brieflich abzustimmen und wenn möglich nicht persönlich in den Abstimmungslokalen zu erscheinen. Auf diesem Weg kann jede Person aktiv dazu beitragen, sowohl die Gesundheit der Stimmberechtigten als auch des Personals in den drei Abstimmungslokalen der Stadt Langenthal (Verwaltungszentrum, Schulhaus Hard wie auch Schulhaus Schwarzenbach, Ortsteil Untersteckholz) zu schützen.

Selbstverständlich ist aber die Stimmabgabe in den Abstimmungslokalen im Rahmen der bestehenden Öffnungszeiten möglich.

Briefliche Stimmabgabe

Alle wichtigen Informationen zur brieflichen Stimmabgabe sind auf dem amtlichen Antwortcouvert ersichtlich. Der Versand der Unterlagen erfolgt in der ersten Septemberwoche.

Das Antwortcouvert kann entweder rechtzeitig und frankiert der Post übergeben werden oder im Aussenbriefkasten des Verwaltungszentrums eingeworfen werden. Die letzte Leerung erfolgt am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr durch den Wahl- und Abstimmungsausschuss.

Besondere Schutzmassnahmen in den Abstimmungslokalen

Wer sich trotzdem für die persönliche Stimmabgabe in einem der Abstimmungslokale entscheidet, wird in allen drei Abstimmungslokalen besondere Schutzmassnahmen vorfinden. Speziell im Verwaltungszentrum an der Jurastrasse ist deshalb am Sonntag mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Der Gemeinderat dankt den Stimmberechtigten für die Befolgung dieser Empfehlung.

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