Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, liegt der Verzugszins für Rechnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist in 2024 bei vier Prozent.
Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gestützt auf den Grundsatzbeschluss des Gemeindevorstandes werden für das Kalenderjahr 2024 analog dem Kanton Graubünden folgende Zinssätze festgelegt.

Nach Ablauf der auf den Rechnungen vorgegebenen Zahlungsfrist wird für alle Forderungen der Gemeinde ein Verzugszins von vier Prozent belastet.

Steuerpflichtigen, die aufgrund einer provisorischen Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag bezahlt haben, wird ein Vergütungszins von 0, 75 Prozent erstattet.

Gebühren für Rechtsöffnungsbegehren werden nach Aufwand berechnet

Beim Einzug der ordentlichen Gemeindesteuern werden als Inkassogebühren für die zweite Mahnung 30 Franken und für Betreibungsbegehren 100 Franken erhoben.

Die Gebühren für Rechtsöffnungsbegehren werden nach Aufwand berechnet.

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