Wie die Gemeinde Untervaz mitteilt, können Vereine ihre Gesuche für Jugendförderungsbeiträge bis spätestens zum 30. Juni 2024 bei der Verwaltung einreichen.
Blick auf die Ortschaft Untervaz.
Blick auf die Ortschaft Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die ortsansässigen Vereine, welche Mitglieder von sechs- bis und mit 16-jährig (Jahrgänge 2008 bis 2018) ausweisen können, werden eingeladen, ein Gesuch für den Jugendförderungsbeitrag 2024 unter Beilage der Mitgliederlisten einzureichen.

Diese Listen sollten Name und Vorname, Wohnort (nur in Untervaz wohnhaft), Geburtsdatum beziehungsweise Jahrgang sowie den Mitgliederbeitrag (separate Listen für unterschiedlich hohe Mitgliederbeiträge) enthalten.

Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt

Die Mitgliederlisten zusammen mit einem Einzahlungsschein kann bis spätestens am 30. Juni 2024 an die Gemeindeverwaltung, Ulmgasse 1, 7204 Untervaz oder per E-Mail an Alban Joos eingereicht werden.

Nach diesem Datum eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Massgebend zur Auszahlung des Jugendförderungsbeitrages ist der Beschluss des Gemeindevorstandes Nummer 168 vom 24. November 2014.

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