Trimmis informiert über die Einwohnerkontrollen

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Landquart,

Wie die Gemeinde Trimmis berichtet, müssen sich zuziehende Personen innert 14 Tagen anmelden und die Ausweisschriften abgeben.

Das Gemeindehaus in Trimmis.
Das Gemeindehaus in Trimmis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Für Zu-, Weg- und Umzüge bieten die Gemeinde Trimmis die Dienstleistung «e-Umzug» an. Die Meldung ist über die Gemeindehomepage unter «Online-Schalter» durchzuführen.

Zuziehende Personen haben sich innert 14 Tagen anzumelden und die Ausweisschriften abzugeben. Auch Gemeindebürger und Minderjährige, die einen Heimatschein besitzen, haben diesen zu deponieren.

Wegziehende Personen haben sich vor Abreise abzumelden und die deponierten Ausweispapiere gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheines entgegenzunehmen. Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Trimmis sind innert 14 Tagen zu melden.

Aufenthalte über drei Monate sind zu melden

Beginn und Ende eines Mietverhältnisses sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Jegliche Änderung betreffend die Erwerbstätigkeit ist der Einwohnerkontrolle zu melden.

Ausländische Personen, die in die Schweiz zur Erwerbstätigkeit oder für einen Aufenthalt über drei Monate einreisen, müssen sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug, jedoch vor Arbeitsbeginn, bei der Einwohnerkontrolle anmelden.

Die Arbeitsaufnahme beziehungsweise Anstellung darf nur mit einer gültigen fremdenpolizeilichen Bewilligung erfolgen. Verlängerungen von bestehenden Aufenthaltsbewilligungen sind 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu erneuern. Ein Todesfall ist ebenfalls der Gemeinde zu melden.

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