Wie die Gemeinde Maienfeld GR berichtet, müssen Fahrzeuge, welche den Winterdienst nachhaltig behindern, auf Kosten der Fahrzeughalter abgeschleppt werden.
Das Gemeindehaus in Maienfeld.
Das Gemeindehaus in Maienfeld. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die topographischen Verhältnisse in der Gemeinde Maienfled GR erlauben es nicht, generell auf eine Schwarzräumung zu verzichten. Der Winterdienst wird durch das Kantonale Tiefbauamt, Kantonsstrassen und der ZVF, Gemeindestrassen, ausgeführt.

Hauptverkehrsstränge und Zugänge zu Gebäuden von öffentlichem Interesse haben in jedem Fall Priorität. Ausgenommen vom Winterdienst sind zum Teil Strassen und Wege ausserhalb der Bauzone sowie Privatstrassen.

Im Interesse eines reibungslosen Winterdienstes wird die Bevölkerung gebeten, folgendes zu beachten: Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Räumung behindern könnten. Es ist untersagt, Fahrzeuge auf Trottoirs oder Kehrplätzen zu stationieren.

Fahrzeuge, welche die Winterdienstarbeiten nachhaltig behindern, müssen auf Kosten der Fahrzeughalter abgeschleppt werden. Anfallende Schneemaden bei Garagen und Kehrplätzen sind vom jeweiligen Liegenschaftsbesitzer zu beseitigen.

Die Stadt haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte

Von Dachflächen, Terrassen, privaten Plätzen und privaten Zufahrtsstrassen darf der Schnee beziehungsweise das Oberflächenwasser nicht auf öffentliche Strassen oder Trottoirs geworfen oder abgeleitet werden.

Für Schäden an Fahrzeugen durch Schneepflüge oder Winterdienstgeräte lehnt die Stadt Maienfeld jede Haftpflicht ab. Der Winterdienst auf privaten Strassen wird nur in speziellen Fällen und im Auftrag des Strasseneigentümers ausgeführt.

Jegliche Haftpflicht aus dem Winterdienst auf privaten Strassen wird von der Stadt wegbedungen. An besonders kritischen Stellen werden wiederum Splittbehälter für den öffentlichen Gebrauch aufgestellt.

Wie bisher, wird auch im kommenden Winter der Salzverbrauch auf ein absolut notwendiges und verantwortliches Minimum beschränkt werden.

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