Landquart: Teilrevision der Ortsplanung Arealplan Obermühle
Wie die Gemeinde Landquart informiert, läuft eine öffentliche Auflage zur vom Kanton genehmigten Teilrevision der Ortsplanung Arealplan Obermühle.

Mit Beschluss vom 23. Februar 2023 hat die Regierung des Kantons Graubünden die Teilrevision der Ortsplanung Arealplan Obermühle, bestehend aus den Areaplanvorschriften sowie dem Arealplan Obermühle 1:500 mit mehreren Anordnungen genehmigt.
Für die bestehenden Bauzonen auf der Parzelle Nummer 2079 (circa 3212 Quadratmeter) und einer Teilfläche von Parzelle Nummer 575 (circa 11'849 Quadratmeter) gilt eine Bauverpflichtung gemäss den Arealplanvorschriften. Die Bauverpflichtungen werden im Grundbuch angemerkt.
Der Genehmigungsbeschluss liegt während 30 Tagen zu den üblichen Schalterstunden beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Landquart zur Einsicht auf.
Gegen darin enthaltene Vorbehalte, Auflagen, Korrekturen und Anweisungen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs erhoben werden.