Wie die Gemeinde Jenins meldet, hält sie am Ziel zur Einleitung des Beitragsverfahrens für Neubau Caspärschstrasse und der Kostenverteilung unverändert fest.
Das Gemeindehaus in Jenins.
Das Gemeindehaus in Jenins. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der Sitzung vom 16. Mai 2023 hat der Gemeindevorstand Jenins gestützt auf Artikel 63 des kantonalen Raumplanungsgesetzs (KRG) und Artikel 22 fortfolgend der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beschlossen: An der Absicht zur Einleitung des Beitragsverfahrens für den Neubau der Caspärschstrasse sowie der Verteilung der Kosten (60 Prozent öffentliche Interessenz und 40 Prozent private Interessenz) gemäss Beschluss vom 7. Mai 2019 wird unverändert festgehalten.

Es wurde auch beschlossen, dass das beitragspflichtige Gebiet gemäss Auflageplan 1:1000 vom 13. April 2023 festgelegt beziehungsweise erweitert werden soll.

Der Plan über die Abgrenzung des Beitragsgebietes liegt bei der Gemeinde während 30 Tagen, vom 26. Mai 2023 bis 26. Juni 2023, öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflage können die Beitragspflichtigen beim Gemeindevorstand Jenins gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens, gegen den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz Einsprache erheben.

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