Jedes Aufstellen von Schiessapparaten muss der Gemeindekanzlei Malans vorgängig gemeldet werden.
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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Malans berichtet, muss jedes Aufstellen von Schiessapparaten der Gemeindekanzlei vorgängig gemeldet werden.

Es müssen vor allem Standorte und Ausrichtungen gewählt werden, die den minimalsten Lärm in Richtung Dorf verursachen. Die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung des Bundes müssen zwingend eingehalten werden.

Akustische Apparate, welche zur Abwehr von Vögeln etc. dienen, dürfen nur vom 15. August bis und mit 15. November eingesetzt werden. Von 19 Uhr bis 7 Uhr ist der Betrieb untersagt.

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