Wie die Gemeinde Fläsch informiert, werden die Hundesteuern 2023 im ersten Quartal des laufenden Jahres durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Fläsch.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Fläsch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss Verordnung über die Hundehaltung und die Erhebung einer Hundesteuer ist für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gebiet der Gemeinde Fläsch gehalten wird, eine Hundesteuer zu entrichten.

Diese beträgt 120 Franken für den ersten Hund und 240 Franken für jeden weiteren im gleichen Haushalt gehaltenen Hund.

Die Hundesteuern werden jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.

Damit das Hunderegister nachgeführt werden kann, macht die Gemeinde die Hundehalter darauf aufmerksam, dass sämtliche Mutationen wie Anmeldung, Besitzerwechsel, Adressänderungen, Tod eines Hundes der Gemeindeverwaltung zu melden sind und in der AMICUS-Datenbank erfasst werden müssen.

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