Küssnacht (SZ)

Zahl der Baugesuche in Küssnacht SZ auf Rekordhoch

Nau.ch Lokal
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Küssnacht,

Wie die Gemeinde Küssnacht SZ mitteilt, verzeichne die Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr zurzeit einen rekordhohen Eingang an Baugesuchen.

Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

So überstiegen die Baueinträge im November 2022 bereits die Schwelle von 300 Gesuchen (im Jahr 2020 waren es total 180 Anträge und im Jahr 2021 total 220 Anträge).

Die Abteilung optimiert kontinuierlich ihre Abläufe, ist um eine flüssige Bearbeitung aller Anträge bestrebt und wird auch personelle Ressourcen aufstocken.

Bei der Behandlung von Baubewilligungen ist sie jedoch oft von der Bewilligung anderer Instanzen wie kantonalen Behörden oder externen Fachpersonen abhängig.

Diese Stellen verzeichnen ebenfalls eine signifikant höhere Auslastung. Hinzu kommen vermehrt Anliegen der Bevölkerung, welche vor allem auf Uneinigkeiten von Nachbarschaften herrühren.

Was Bauherren tun können

Der Bezirk Küssnacht bittet die Bevölkerung um Geduld und Verständnis, wenn die Behandlung eines Baugesuches gegenwärtig etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Auf der anderen Seite können Bauherren die schnellere Bearbeitung des Baugesuches unterstützen.

Bauerherren müssen darauf achten, dass die eingereichten Baugesuche vollständig und korrekt sind.

Der Planer muss prüfen, dass das Baugesuch vor der Baueingabe vollständig ist und allen rechtlichen Vorgaben entspricht. Dadurch werden unnötige Verzögerungen vermeiden.

Nachbarn am besten im Voraus informieren

Alle Baugesuche werden gleichberechtigt und nach Verfahrensstand abgearbeitet. Sobald das Gesuch bearbeitet wurde, erhalten Bauherren umgehend Rückmeldung.

Weiter empfiehlt die Gemeinde, Nachbarschaft vorgängig über die Bauvorhaben zu informieren.

Erfahrungsgemäss zeigt sich, dass Einsprachen häufig auch auf Missverständnissen sowie auf fehlende Information und Kommunikation zwischen Bauherrschaft und Nachbarschaft beruhen.

Fragen müssen via eBau eingereicht werden

Durch die Klärung von Unklarheiten bereits vor Baueingabe können oft langwierige Einspracheverfahren vermieden werden.

Schliesslich bitten die Gemeinde darauf zu achten, dass Fragen im Rahmen einer Projektplanung immer als offizielle Voranfrage/Vorabklärung behandelt werden und deshalb via eBau einzureichen sind.

Nachfragen per E-Mail können nicht behandelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass konkrete Fragen zu formulieren sind, welche baurechtlich überprüft werden sollen.

Die Fragen müssen auf ein Minimum beschränkt werden, da eine Voranfrage/Vorabklärung keine komplette Baugesuchsprüfung (materielle Prüfung) darstellt.

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