Zu den bevorstehenden Abstimmungsvorlagen lädt der Gemeinderat Weggis zu einer Orientierungsversammlung ein.
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Abstimmung (Symbolbild) - analogicus/pixabay
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Wie die Gemeinde Weggis berichtet, lädt der Gemeinderat zu den bevorstehenden Abstimmungsvorlagen Sanierung Gotthardstrasse und Verlegung Ökihof sowie zur Einführung von Tempo 30 auf der Luzerner-, Kreuz- und Hertensteinstrasse zu einer öffentlichen Orientierungsversammlung in die Mehrzweckhalle Sigristhofstatt ein.

Am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 28. November 2021 können die Weggiser Stimmberechtigten auch über zwei kommunale Vorlagen abstimmen. Zum einen geht es um die Sanierung der Gotthardstrasse, zum andern um die Verlegung des Ökihofs vom Röhrli in das Gewerbegebiet Weiher.

Dazu wird der Gemeinderat eine entsprechende Abstimmungsbotschaft ausarbeiten, welche dann zusammen mit den Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zugestellt wird. Nebst Informationen zu diesen zwei Abstimmungsthemen wird der Gemeinderat auch über ein weiteres Thema orientieren – die Erweiterung der bisherigen Tempo-30-Zonen auf die Luzerner-, Kreuz- und Hertensteinstrasse.

Sanierung Gotthardstrasse

Die knapp 900 Meter lange Strasse von der Dorfkreuzung im Zentrum von Weggis bis zur Einfahrt in die Kantonsstrasse bei der Laugneri ist in einem baulich schlechten Zustand. Nun soll sie saniert werden – nicht nur das, was sichtbar ist, sondern auch alles, was sich unter dieser Strasse befindet, unter anderem auch drei Bachdurchlässe.

So werden die Weggiser über eine Krediterteilung mit entsprechender Ausgabenbewilligung in der Höhe von 6,5 Millionen Franken befinden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Aufwendungen für den eigentlichen Strassenbau, für die Siedlungsentwässerung, für die Wasserversorgung und für die öffentliche Beleuchtung.

Strassenentwässerung wird beibehalten

Die gesamte Projektabwicklung wird ohne Landerwerb, d.h. ohne Verbreiterung des bestehenden Querschnittes durchgeführt. So wird sich die Linienführung der Gotthardstrasse an der bestehenden Situation orientieren.

Auch wird die vorhandene Strassenentwässerung beibehalten. Sie wird dort ergänzt oder angepasst, wo dies durch neue Gestaltungselemente notwendig wird, oder wenn die bestehende Entwässerung unzureichend ist.

Verlegung Ökihof vom Röhrli in das Gewerbegebiet Weiher

Seit 1994 können die Weggiser ihre speziellen Haushalt- Siedlungs- und Sonderabfälle im Ökihof im Röhrli entsorgen. Nun ergibt sich die Gelegenheit, diese alte Entsorgungshalle einem anderen Zweck zuzuführen und gleichzeitig in einer Halle im Gewerbegebiet Weiher, die im Eigentum der Firma Josef Küttel AG ist, einen Ökihof einzurichten, der optimaler ausgebaut und dessen Zufahrt sicherer und dabei erst noch näher der Kundschaft ist.

Die Gemeinde will die Gelegenheit nutzen, den Ökihof vom Röhrli in das Gewerbegebiet zu verlegen. Am Standort Röhrli bestehen bei der Verkehrssicherheit für die Ökihofbesucher und für den Werkverkehr sowie für die Arbeitsicherheits für die Mitarbeitenden Defizite.

Ungleiches Tauschgeschäft

Es ist eine Art Tauschgeschäft, welches allerdings nicht ganz im Gleichgewicht ist: Die alte Halle ist weniger wert als die neue, die dann noch ausgebaut und eingerichtet werden muss. Es fallen Baurechtszinsen an, aber es kommen auch solche herein.

Konkret heisst das: Der Wert der Halle im Röhrli beträgt 0,3 Millionen Franken, der Wert der Halle im Weiher 1 Millionen Franken. So wird die Gemeinde hier zu Beginn 700‘000 Franken investieren sowie dann weitere 660‘000 Franken aufwenden für einen seitlichen Anbau sowie für Umbau- und Umgebungsarbeiten bei der neuen Halle.

Die Baurechtszinsen sind ausgeglichen

Bei den Baurechtszinsen wird die Rechnung ausgeglichen sein: Die Gemeinde wird einerseits von der Josef Küttel AG rund 26‘000 Franken Baurechtszins pro Jahr einnehmen, andererseits den gleichen Betrag an die Korporation Weggis bezahlen, da die Gemeinde das bestehende Baurecht für das Land, auf welchem ihre neue Halle stehen wird, übernehmen wird. Wie bis anhin soll der Ökihof auch am neuen Standort durch REAL Abfall und Entsorgung Luzern betrieben werden.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich dieses Geschäft für beide Seiten lohnt: Die Kauf- und Verkaufspartnerin Josef Küttel AG, kann sich am bestehenden Ort im Röhrli neben der aktuellen Entsorgungshalle weiter entwickeln – und die Gemeinde ihrerseits ebenfalls als Kauf- und Verkaufspartnerin kann die Qualität ihres Entsorgungsauftrages erhöhen.

Tempo 30 auf der Luzerner-, Kreuz- und Hertensteinstrasse

Aufgrund verschiedener Anfragen und Anträgen von Privatpersonen und Interessengemeinschaften bezüglich einer Umsetzung von Tempo 30 auf der Luzerner-, Kreuz- und Hertensteinstrasse liess der Gemeinderat entsprechende Gutachten erstellen. Diese liegen nun vor, und der Gemeinderat hat beschlossen, die Umsetzung vorzunehmen. Die Kosten in der Höhe von rund 60‘000 Franken werden in das Budget 2022 aufgenommen.

In der Gemeinde wurden vor rund 15 Jahren mehrere Tempo-30-Zonen umgesetzt, so auf der See-, Rigi- und Gotthardstrasse und im Hürtimatt-Höchi-Quartier. Grundsätzlich verfolgt die Umsetzung von Tempo 30 das Ziel, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.

Mehr Sicherheit, weniger Lärm

So ist der Bremsweg bei Tempo 30 rund halb so lang wie Tempo 50 und bei einem Unfall sind die Folgen für Fussgänger deutlich geringer. Dazu können die Lärmbelastung und der Schadstoffausstoss reduziert werden.

An der Orientierungsversammlung wird der Gemeinderat die Massnahmen erläutern sowie den Weg zur Realisierung – öffentliche Auflage, Publikation im Kantonsblatt – aufzeigen.

Die Corona-Auflagen

Aufgrund der erlassenen Auflagen des Bundes ist eine Teilnahme an der Informationsveranstaltung nur mit Zertifikat möglich, da mehr als 50 Personen erwartet werden. Das Zertifikat (elektronisch in der App oder in Papierform) ist zusammen mit einem persönlichen Ausweisdokument (ID; Pass, Führerausweis) vorzuweisen.

Ergänzend dazu werden die Schutzmassnahmen zum Abstand beibehalten. Das Tragen einer Maske ist mit Zertifikat freiwillig. Die Schutzmaske muss selbst mitgebracht werden.

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