Wie die Gemeinde Weggis mitteilt, wurden sowohl die Zuschüsse als auch die Einkommensgrenzen bei der Kinderbetreuung neu eingestuft.
Das Gemeindehaus Weggis.
Das Gemeindehaus Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums zahlt die Gemeinde einen Beitrag an die Betreuungskosten einer anerkannten Kindertagesstätte oder anerkannte Tageseltern.

Betreuungsgutscheine werden auch für die Ferienbetreuung von Schulkindern durch TaFF Weggis gewährt.

Änderung der Einkommensabstufung

Bis anhin war das maximale steuerbare Einkommen der Familie oft zu hoch, damit anhand der geltenden Richtlinien die Betreuungsgutscheine ausgerichtet werden konnten.

Deshalb hat der Gemeinderat nun die Einkommensabstufung angepasst.

Um eine bessere soziale Abfederung zu erhalten, soll es möglich werden, dass der Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis zu einem maximalen steuerbaren Einkommen von neu 85'000 Franken (bisher 76'000 Franken) besteht.

Das anzurechnende Mindesteinkommen wurde auch angehoben

Zudem wird die tiefste Einkommensstufe von bisher 0 bis 20'000 Franken auf neu 0 bis 30'000 Franken angehoben.

Weitere Änderungen gibt es aufgrund von Tariferhöhungen durch die TaFF Weggis GmbH bei den Auszahlungsbeträgen (bisher 6 bis 105 Franken, neu 7 bis 115 Franken).

Die entsprechenden Dokumente finden sich auf der Webseite der Gemeinde Weggis unter dem Suchbegriff «Betreuungsgutscheine».

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