Weggis

Totalrevision: Strassen- und Parkregeln auf dem Prüfstand

Nau.ch Lokal
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Küssnacht,

In Weggis werden Strassen-, Parkplatz- und Parkgebührenreglemente neu geregelt. Bürger können sich bis 19. Juni 2026 am Vernehmlassungsverfahren beteiligen.

Das Dorfzentrum in Weggis.
Das Dorfzentrum in Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Weggis berichtet, stammt das Strassen-, Parkplatz- und Parkgebührenreglement aus dem Jahr 2002. Aus dem aktuellen Reglement, welches drei Themen vereinigt, sollen in einer Totalrevision neu drei zeitgemässe und flexible Reglemente entstehen.

Künftig sollen die drei Themenbereiche Strassen, Parkplätze und Parkgebühren in je eigenen, separaten Reglementen geregelt werden. Ziel ist es, zeitgemässe, flexible und praxisorientierte Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Die neuen Erlasse berücksichtigen sowohl die bisherigen Erfahrungen in der Anwendung als auch die Schnittstellen zum geplanten neuen Bau- und Zonenreglement.

Neue Grundlagen für praxisnahe Reglemente

Ein weiterer Schwerpunkt der Revision liegt auf der Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen, insbesondere im Bereich des gesteigerten Gemeingebrauchs sowie bei der Ausgestaltung der Parkgebühren.

Zudem sollen mit der Einführung von Delegationsnormen künftige Anpassungen einfacher und effizienter vorgenommen werden können. Der Gemeinderat erlässt dazu, nach Genehmigung der Reglemente durch den Souverän, die ergänzenden Verordnungen.

Der Gemeinderat Weggis hat die Verwaltung beauftragt, eine Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen sind ab Montag, 13. April 2026 auf den Websites der Gemeinden Weggis und Greppen verfügbar.

Stellungnahmen online möglich

Die Vernehmlassung dauert bis 19. Juni 2026. Stellungnahmen können elektronisch eingetragen werden.

Geplant ist, die drei neuen Reglemente an der ersten vereinigten Gemeindeversammlung vom 30. November 2026 durch die Stimmberechtigten der Gemeinden Weggis und Greppen genehmigen zu lassen und auf den 1. Januar 2027 – im Zuge der Fusion der beiden Gemeinden – in Kraft zu setzen. Der Gemeinderat lädt alle interessierten Kreise ein, sich aktiv am Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen.

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