Im Bereich des Dorfplatzes wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Zusätzlich wird in dieser neuen Tempo­-30-­Zone ein Parkverbot angeordnet.
Tempo 30-Zone
Tempo 30-Zone. - Keystone
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Beim Dorfplatz in Weggis wurde per Dezember 2018 die Bushaltestelle neu angeordnet. Diese Anpassung war nötig, weil für einen Übergangsfahrplan alle Busse der Rivieralinie die Haltestelle Dorfplatz anfahren und die Schlaufe zur Schiffstation wegen geänderten Fahrplanbedingungen nicht angefahren werden konnte.

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes war nun die Frage zu beantworten, ob und wie die bestehenden Tempo-30-Zonen im Umfeld des Dorfplatzes zu einer grossen Tempo-30-Zone zusammengefügt werden können.

Sicherheitsdefizite

Ein Verkehrsgutachten ergab, dass bei der Ist-Situation bezüglich der notwendigen Sichtweiten beim Dorfplatz als Knoten- und Ausgangspunkt der wichtigsten Dorfstrassen nach Norm des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute erhebliche Sicherheitsdefizite bestehen. Durch die umliegenden Nutzungen, namentlich Schule, Kirche und Bushaltestelle sind viele Kinder und ältere Personen im Bereich des Dorfplatzes unterwegs.

Diese haben im Mobilitätsverhalten ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Ebenfalls zeigten verschiedene Verkehrsmessungen auf den entsprechenden Strassen, dass eine Temporeduktion angesagt ist.

Die Änderungen in der neuen Tempo-30-Zone

Die Eingänge in die verkehrsberuhigte Zone müssen markant wahrgenommen werden. Dazu werden alle Eingänge signalisiert und markiert.

Im Weiteren gilt innerhalb der verkehrsberuhigten Zone der Rechtsvortritt. Die Vortrittsregelung bei der Rigiblickstrasse wird deshalb geändert.

Und: Innerhalb von Tempo-30-Zonen sind Fussgängerstreifen unzulässig. Bezüglich der Optimierung der Sichtweiten muss im Weiteren in der neuen Zone ein Parkfeld aufgehoben werden: Neu wird auf dem ersten Feld rechts beim Eingang in die Seestrasse Platz für abgestellte Fahrräder geschaffen. Gleichzeitig mit der Tempo-30-Zone wird auch eine Parkverbotszone eingeführt, ausgenommen davon sind markierte Felder.

«bfu-Füsschen» markieren Querungsstellen

Besondere Beachtung schenkte die Gemeinde der Frage nach der Eliminierung der Fussgängerstreifen. Hierzu erstellte die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) einen technischen Bericht.

Die Analyse umfasste die Sichtweiten, die Schutzinseln, die Beleuchtung, die Einstreifigkeit und die Frequentierungen bezüglich Fahrzeug- und Fussgängermenge. Dabei kam die bfu zum Schluss, dass, unabhängig ob die Tempo-30-Zone realisiert werde oder nicht, die bestehenden Fussgängerstreifen auf der Luzerner-, See- und Rigistrasse im Bereich des Dorfplatzes unzulässig seien und demarkiert werden sollen.

Als Alternative empfiehlt die bfu die Markierung von sogenannten «bfu-Füsschen». So könne den Schulkindern jeweils die sicherste Querungsstelle mit der grösstmöglichen Sichtweite angezeigt werden.

Positive Stellungnahme des Kantons

Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements genehmigte die von der Gemeinde Weggis eingereichten Unterlagen zur neuen Signalisation und Markierung der Tempo-30-Zone im Dorfzentrum. Gestützt auf das kantonale Strassenverkehrsgesetz und die entsprechende Verordnung erfolgt nun die Publikation dieser Verfügung am 16. Mai 2020 im Luzerner Kantonsblatt. Beim Kantonsgericht Luzern kann innert 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis im Hinblick auf eine Beruhigung des Dorfplatzes. Mit den getroffenen Massnahmen wird ein längst notwendiger Schritt nun umgesetzt und die Verkehrsführung den Gegebenheiten angepasst.

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