Wie alle sieben Jahre findet die Rütlireise der Weggiser Schuljugend statt.
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Menschen überqueren eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone
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Am Dienstag, 10. September 2019 (Verschiebungsdatum 17. September 2019) ist es wieder soweit.

Rund 370 Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrpersonen und Gästen fahren mit dem Dampfschiff Uri zum Rütli und verbringen dort einen gemütlichen Tag. Begleitet wird die muntere Schar von einheimischen Vereinen. Ein Organisationskomitee aus Vertreterinnen und Vertretern der Weggiser Schulen und der Gemeinde trifft die Vorbereitungen für diese traditionelle Reise. Dieses Jahr werden auch die Mitarbeitenden der Gemeinde Weggis an der Rütlireise teilnehmen und als Helferinnen und Helfer tätig sein. 

Besuchs- und Begleitdienst in den Seegemeinden

Die politischen und kirchlichen Gemeinden von Greppen, Vitznau und Weggis sind mit dem Besuchs- und Begleitdienst des SRK Luzern eine Zusammenarbeit eingegangen. Neu können Einwohner von Greppen, Vitznau und Weggis diesen Dienst unentgeltlich nutzen.

Plötzlich einsam

Auch in Greppen, Vitznau und Weggis gibt es immer mehr einsame ältere Menschen. Oft ziehen noch mobile Rentner in die Seegemeinden und leben ein aktives Leben. Die Integration im Dorf und in der Nachbarschaft wird nicht unbedingt angestrebt. Ist die Mobilität dann plötzlich eingeschränkt oder stirbt ein Ehepartner, sind Besuche bei fernen Freunden oder Ausflüge plötzlich nicht mehr möglich.

Hier setzt der Besuchs- und Begleitdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) ein. Freiwillige Besucherinnen und Besucher gehen regelmässig bei älteren, alleinstehenden Menschen oder Personen mit besonderen gesundheitlichen Herausforderungen vorbei und nehmen teil an ihrem Alltag, schenken ihnen Aufmerksamkeit und bringen Abwechslung in ihr Leben.

Wie funktioniert der Besuchsdienst

Die Begleitperson kommt regelmässig vorbei und sie bestimmen zusammen, wie sie die gemeinsame Zeit gestalten möchten: einen Schwatz bei Kaffee und Guetzli, einen Spaziergang, Vorlesen oder zusammen eine Besorgung machen. Die Art des Besuches richtet sich nach den Bedürfnissen des oder der Besuchten. Medizinische Tätigkeiten, Haushalts- und Gartenarbeiten oder regelmässige Fahrdienste sind hingegen nicht Teil dieser Dienstleistung.

Unentgeltlich für die Besuchten

Für den Besuchs- und Begleitdienst des SRK wird in der Regel eine Spesenentschädigung von 16 Franken an das SRK bezahlt. Damit werden die Fahrspesen der freiwilligen Besucherinnen und Besucher sowie die Weiterbildungen finanziert. Durch die Zusammenarbeit des SRK Luzern mit den Gemeinden Greppen, Vitznau und Weggis sowie der reformierten Kirche Rigi Südseite und den Luzerner Seepfarreien entfällt diese Spesenentschädigung für die Besuchten. Die politischen und kirchlichen Gemeinden von Greppen, Vitznau und Weggis übernehmen diesen Beitrag.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und einen Besuchs- und Begleitdienst wünschen oder ihre Freizeit gerne mit sinnvoller Freiwilligenarbeit verbringen, melden Sie sich direkt beim Roten Kreuz unter 041 418 70 10. 

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