Wie der Bezirk Küssnacht SZ schreibt, dauert die öffentliche Auflage der überarbeiteten Nutzungsplanung noch bis zum 6. Mai 2024. Einsprachen sind möglich.
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Bezirk Küssnacht nahm im Jahr 2020 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Angriff. Von Anfang April bis Anfang Mai 2024 wird die öffentliche Auflage durchgeführt.

Die Federführung für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Bezirk Küssnacht liegt beim Raumplanungsbüro Suter von Känel Wild.

Nach mehreren Mitwirkungsrunden mit der Bevölkerung und zwei Vorprüfungen durch das Raumplanungsamt liegen nun der revidierte Zonenplan und das umfassend überarbeitete Baureglement des Bezirks Küssnacht vor.

Einblick in das Dossier

Die öffentliche Auflage dauert vom 5. April noch bis am 6. Mai 2024. Das ganze Dossier kann auf der Webseite der Gemeinde als PDF abgerufen werden.

Zur Einsprache ist gemäss Artikel 25 Absatz drei des Planungs- und Baugesetzes (PBG) jedermann berechtigt.

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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