Littering verursacht hohe Kosten
Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional
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Littering ist auch im Bezirk Küssnacht ein grosses Ärgernis und verursacht hohe Kosten. Das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr möchte die Bevölkerung fürs Littering sensibilisieren und auf wichtige Punkte aufmerksam machen. Wenn die sommerlichen Temperaturen wieder viele ins Freie locken, wird schnell Littering – die zunehmende Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Papierkörbe zu benutzen – zum Thema. Littering beeinträchtigt die Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum, führt zu erhöhten Kosten bei den Reinigungsdiensten und schadet dem Ruf eines Ortes. Littering hat negative Folgen für die Umwelt. Einerseits werden Böden, Pflanzen und Gewässer verunreinigt. Andererseits lassen sich die gelitterten Materialien nicht in Stoffkreisläufe zurückführen und können somit nicht recycelt werden.

Was können Sie persönlich gegen Littering tun?

Tragen Sie bitte Sorge zur Umwelt und damit auch zu Ihren Mitmenschen und zu den Tieren. Wie Sie persönlich einen Beitrag zu einem abfallbefreiten Umfeld leisten können, entnehmen Sie den nachfolgenden Informationen.

Littering allgemein

Im Bezirk Küssnacht sind im öffentlichen Raum genügend Abfallkübel vorhanden. Lassen Sie bitte keine Abfälle – ob Essensreste, leere Verpackungen oder Getränkeflaschen – auf dem Boden oder anderen Orten liegen. Bitte entsorgen Sie Ihre Abfälle in den dafür bestimmten Behältern. Noch besser: Nehmen Sie den Abfall mit nach Hause, entsorgen ihn dort fachgerecht und entlasten damit die Umwelt sowie die Abfallentsorgung des Bezirks.

Littering auf Aussensammelplätzen

An den Aussensammelplätzen im Bezirk können Sie während der definierten Zeiten fachgerecht Altglas, Stahlblech und Büchsen entsorgen. Das Deponieren von Abfällen ist hingegen nicht erlaubt.

Hundeleinenpflicht, Hundekot aufnehmen

In öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb. Wer in Dörfern, auf öffentlichen Strassen, Plätzen, Wegen oder in Parkanlagen sowie auf Wegen, welche durch intensiv genutztes landwirtschaftliches Gebiet führen, einen Hund mit sich führt, ist verpflichtet, dessen Kot zu entfernen und schadlos zu beseitigen. Im Bezirk sind genügend Robidogs vorhanden.

Wann Abfallsäcke an die Strasse stellen?

Die Abfallsäcke dürfen erst am Sammeltag bereitgestellt werden. Wer seinen Abfall zu früh oder sonst unkorrekt bereitstellt, riskiert nicht nur eine Rückweisung, sondern im schlimmsten Fall auch eine Busse. Zu früh bereitgestellte Abfallsäcke werden von Tieren aufgerissen. Herumliegende Abfälle beeinträchtigen das Ortsbild.

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