Wie die Gemeinde Meilen mitteilt, wurden innert der festgesetzten Frist nur die Wahlvorschläge für Denis Faoro und Vito Lubreglia eingereicht.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen. - Nau.ch / Kilian Marti
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Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Februar 2023 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtsbehörde innert der festgesetzten Frist Wahlvorschläge für Denis Faoro (1983, Arzt, Meilen, Grünliberale Partei) und Vito Lubreglia (1962, Finanzberater, Meilen, parteilos) eingereicht worden.

In Anwendung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen ab dieser Publikation angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Angaben zu den Kandidaten auf dem Wahlvorschlag

Der Kandidat muss mit Name und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Voraussetzungen für eine stille Wahl

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind.

Ist eine stille Wahl nicht vorgesehen oder sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Schriftlicher Stimmrechtsrekurs kann erhoben werden

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilenerhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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