Zumikon ZH: Steuerfuss soll auf 70 Prozent sinken
An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2026 in Zumikon ZH entscheiden die Stimmberechtigten über das Budget 2027 und vier weitere Geschäfte.

Die Gemeindeversammlung Zumikon findet am Samstag, 28. November 2026, um 10 Uhr im Gemeindesaal des Gemeinschaftszentrums statt. Traktandiert sind fünf Geschäfte.
1. Budget 2027. Festsetzung Steuerfuss. Genehmigung.
2. Verlängerung und Erweiterung Baurecht. Abgabe der Grundstücke Kat.-Nr. 4670, 4671 und 2801 (Thesenacher 42, 44, 46, 47, 48 und 50). Verkauf Gebäude Thesenacher 47. Neuer Baurechtsvertrag mit der Wohnbaugenossenschaft Zumikon (WGZ). Rückzahlung Darlehen. Zustimmung.
3. Lese- und Rechtschreibförderung an der Schule Zumikon. Schaffung einer kommunalen Teilzeitstelle (65 %). Bewilligung.
4. Tennisclub Zumikon. Erweiterung Baurechtsparzelle. Anpassung Baurechtsvertrag. Genehmigung.
5. Beantwortung von allfälligen Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz.
Die Akten mit den behördlichen Anträgen und das Stimmregister liegen für die Stimmberechtigten ab Freitag, 13. November 2026, im Sekretariat des Gemeinderats zur Einsicht auf.
Zusätzliche Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden
Bei einem Gesamtaufwand von CHF 94,63 Mio. und einem Ertrag von CHF 91,69 Mio. resultiert für das Budget 2027 insgesamt ein Aufwandüberschuss von CHF 2,94 Mio. (Budget 2026: Aufwandüberschuss CHF 0,29 Mio.).
Im Vergleich zum Budget 2026 verzeichnet die Gemeinde einen um CHF 8,31 Mio. höheren Aufwand, mehrheitlich bedingt durch die höheren Abgaben an den Finanzausgleich in der Höhe von CHF 4,94 Mio. Auf der anderen Seite basiert der um CHF 5,65 Mio. höhere Ertrag primär auf höheren Einnahmen bei allgemeinen Gemeindesteuern und Grundstückgewinnsteuern von CHF 4,29 Mio. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen belaufen sich für 2027 auf insgesamt CHF 19,5 Mio. Die grössten Investitionen betreffen erste Tranchen für die Umsetzung der Sanierung der Tiefgarage (CHF 3,83 Mio.) und die Erneuerung des Dorfplatzes (CHF 3,63 Mio.) sowie die erste Tranche für die Gesamterneuerung des Gemeinschaftszentrums (CHF 7,82 Mio.).
Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren eine solide finanzielle Basis geschaffen im Hinblick darauf, dass in den kommenden fünf Jahren Investitionen in der Höhe von über CHF 64 Mio. geplant sind (Tiefgarage, Dorfplatz, Gemeinschaftszentrum, Strassen etc.). Die Gemeinde verfügt per Ende 2025 über ein Nettovermögen (Finanzvermögen minus Fremdkapital) von CHF 61,29 Mio. und flüssige Mittel von CHF 95,26 Mio. Die geplanten Investitionen können daher gemäss dem Finanzplan 2026 bis 2030 der Gemeinde aus der bestehenden, hohen Liquidität finanziert werden. Die Aufnahme von verzinslichen Schulden ist nicht notwendig.
Für das Budget 2027 wird eine Reduktion des Steuerfusses von 71 % auf 70 % beantragt. Damit kann gemäss dem Finanzplan das Nettovermögen bis 2030 wieder in die gewünschte Bandbreite gebracht werden.
Die Wohnbaugenossenschaft Zumikon (WGZ) ist seit über 50 Jahren eine verlässliche Partnerin der Gemeinde Zumikon und stellt im Quartier Thesenacher bezahlbaren Wohnraum für Familien und Seniorinnen und Senioren bereit.
Die beiden bestehenden Baurechtsverträge für die Liegenschaften Thesenacher 42, 44, 46, 48 (Kat.-Nr. 2801) einerseits und Thesenacher 50 (Kat.-Nr. 4670) andererseits laufen in den Jahren 2030 beziehungsweise 2031 aus. Die WGZ beantragte deshalb eine vorzeitige Erneuerung und Vereinheitlichung der bestehenden Verträge. Gleichzeitig soll die gemeindeeigene Parzelle Thesenacher 47 (Kat.-Nr. 4671), in das Areal integriert und das darauf stehende Gebäude («Swisscom-Gebäude») an die WGZ verkauft werden.
Der neue Baurechtsvertrag fasst die Grundstücke Kat.-Nr. 2801, 4670 und 4671 in einer einzigen Baurechtsparzelle zusammen und schafft damit die Grundlage für ein langfristig gesichertes und gesamtheitlich entwickelbares Wohnareal der WGZ.
Lesen und Schreiben sind die wichtigsten Lernkompetenzen der Primarschule. Sie sind der Schlüssel zur persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe. Ist ihr Erwerb eingeschränkt, wird das Lernen für Betroffene während ihrer gesamten Schullaufbahn massiv erschwert, oft mit teuren sonderpädagogischen Folgekosten. Der Leidensdruck darf nicht unterschätzt werden.
Die Vermittlung dieser Fähigkeiten und die Qualitätssicherung sind deshalb unerlässliche Kernkompetenzen aller Kindergärten und Schulen.
In den letzten zehn Jahren hat die Anzahl Schülerinnen und Schüler mit leichter bis sehr deutlicher Beeinträchtigung der Lese- und Rechtschreibkompetenz erheblich zugenommen. In Zumikon sind es heute 8 bis 10 % aller Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Lese-/Rechtschreibschwäche (Schweiz 10 bis 15 %). Ohne gezieltes Screening können entsprechende Schwierigkeiten teils erst in der 3. Klasse erkannt werden, wenn Ausweichstrategien sichtbar werden.
Die Schule Zumikon setzt sich deshalb im Sinn der pädagogischen Qualitätsentwicklung zum Ziel, alle Schülerinnen und Schüler im 2. Kindergarten und in der 1. Klasse durch ein geeignetes pädagogisches Konzept im Lese- und Rechtschreibförderungsprozess zu stärken.
Gleichzeitig können Kinder mit Herausforderungen im Lese- und Rechtschreiberwerb frühzeitig erkannt sowie mittels effizienter und präventiver Massnahmen gefördert werden, um langfristig aufwändige Therapiemassnahmen zu vermeiden oder zu reduzieren. Ein einjähriges Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Fehlerquote nach sechs Monaten Training von 34 % auf 13 % (Kindergarten) bzw. von 29 % auf 9 % (1. Klasse) reduziert wurde.
Die wirksame Umsetzung dieser Intervention ist massgeblich verbunden mit der kommunalen Anstellung einer Fachperson (65 Stellenprozente), welche die zeitlichen Ressourcen sowie die fachliche Qualifikation mitbringt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Teilzeitstelle belaufen sich voraussichtlich auf ca. CHF 90'000.00 pro Jahr.
Die Parzelle Nr. 3326 wurde dem Tennisclub Zumikon (TCZ) im Jahr 1977 im Baurecht für den Bau und Betrieb einer Tennisanlage überlassen. Bereits im Jahr 2023 signalisierte der Gemeinderat auf Antrag des TCZ seine grundsätzliche Bereitschaft, dem TCZ zusätzliches Land auf der Parzelle Nr. 3325 im Baurecht zur Verfügung zu stellen, um eine Erweiterung der Tennisanlage zu ermöglichen. In der Folge erarbeitete der TCZ ein Vorprojekt für den Bau einer Tennishalle mit vier Plätzen.
Mit der vorliegenden Erweiterung der Baurechtsparzelle und der Anpassung des Baurechtsvertrags wird für den Tennisclub die Grundlage dafür geschaffen, das Tennishallenprojekt umsetzen und langfristig absichern zu können.
Stimmberechtigte können nach § 17 Gemeindegesetz (GG) eine Anfrage über eine Angelegenheit der Gemeinde von allgemeinem Interesse einreichen und deren Beantwortung an der Gemeindeversammlung verlangen. Die Anfrage ist dem Gemeinderat schriftlich, spätestens 10 Arbeitstage vor einer Gemeindeversammlung, einzureichen. Die Anfrage wird dann einerseits direkt zuhanden der fragestellenden Person beantwortet, anderseits wird die Anfrage sowie die Antwort darauf an der Gemeindeversammlung bekanntgegeben.
Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung beziehen. Die Versammlung kann in der Folge beschliessen, dass eine Diskussion zum Thema stattfindet.
Sie können die Beleuchtenden Berichte auch in Papierform bestellen.
Adventsmarkt
Der Adventsmarkt findet ebenfalls am 28. November 2026 statt. Damit besteht nach der Gemeindeversammlung die Möglichkeit, weihnachtliche Einkäufe am Markt zu tätigen, oder bei Wurst, Guetzli und Glühwein noch über die an der Gemeindeversammlung gefällten Entscheide zu diskutieren.










