Zumikon prüft Subventionen fürs Gemeinschaftszentrum
Der Gemeinderat Zumikon bewilligt einen Kredit für die Prüfung von Fördergeldern zur Gesamterneuerung des Gemeinschaftszentrums.

Wie die Gemeinde Zumikon schreibt, wurde mit der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 der Verpflichtungskredit zur Gesamterneuerung des Gemeinschaftszentrums genehmigt.
Gemäss den finanztechnischen Vorgaben sind solche Verpflichtungskredite immer nach dem Bruttoprinzip zu beantragen. Damit ergibt sich, dass allfällige Subventionen nicht dem Kredit angerechnet werden dürfen.
Subventionen werden geprüft
Damit in diesem Projekt diverse Subventionsmöglichkeiten geprüft und gegebenenfalls beantragt werden können, hat die Objektbaukommission (OBK) mit den Projektinvolvierten das weitere Vorgehen erörtert. In einer ersten Phase müssen hierzu Vorabklärungen zur Beschaffung der Fördermittel, und daraus eine Abschätzung der zu erwartenden Fördergelder ermittelt werden.
Hierzu sind einerseits der Generalplaner für die Grundlagenzusammenstellung und Koordination (ausserhalb seiner Vertragsleistungen) und andererseits ein externes Büro (Basler & Hofmann AG) für die Ermittlung und Analyse der zu erwartenden Fördergelder zu beauftragen.
Diese Aufwendungen sind ausserhalb des Verpflichtungskredits zu Lasten der Freien Limite des Gemeinderats zu bewilligen, wie dann auch die Subventionen ausserhalb des Verpflichtungskredit rückvergütet werden.
Der Gemeinderat hat den erforderlichen Kredit für die Ermittlung der Subventionsbeschaffung in der Höhe von rund 11'200 Franken inklusive Mehrwertsteuer zu Lasten der freien Limite des Gemeinderats bewilligt. Der Gemeindeanteil beläuft sich auf 82,44 Prozent und reduziert sich nach den Rückvergütungen der anderen Miteigentümer auf rund 9300 Franken inklusive Mehrwertsteuer.










