Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefordert, Bäume und Sträucher bis Ende April 2024 zu kürzen.
Das nordöstliche Zürichseeufer bei der Gemeinde Zollikon.
Das nordöstliche Zürichseeufer bei der Gemeinde Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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An Orten, an denen das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert.

Oft sind auch die Sichtverhältnisse bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen schlechter.

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der Strasse ein Lichtraumprofil von 4,50 Metern Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann das Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden.

Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd einzuhalten. Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.

Lichtraumprofil einhalten

In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden.

Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Grünhecken müssen stets auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Das Lichtraumprofil über dem Gehweg ist vor allem für Kinder, Geh- und Sehbehinderte sehr wichtig.

Bäume und Sträucher, die auf den öffentlichen Grund ragen, sind von den Privaten auf das erwähnte Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

Rückschnitt bis spätestens Ende April 2024

Dies hat auch auf privaten Strassen und Gehwegen zu geschehen. Der Rückschnitt muss bis spätestens Ende April 2024 erfolgen.

Die verantwortlichen Grundeigentümer werden ersucht, diese Bestimmungen einzuhalten.

Die Gemeinde behält sich vor, ab Mai 2024 die erforderlichen Anordnungen im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschriften durch den Unterhaltsdienst auf Kosten der Säumigen zu treffen.

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