Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, wird bis Frühjahr 2023 erneut über den Verkauf der Liegenschaft Seestrasse und über die Fonds-Bestimmungen entschieden.
Die Gemeindeverwaltung Zollikon.
Die Gemeindeverwaltung Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Heinrich-Ernst-Fonds, der einst zum Zweck der Alters- und Bedürftigen-Unterstützung initiiert wurde, muss im Finanzhaushalt der Gemeinde weiterhin als Sondervermögen geführt und der Verkaufserlös der Liegenschaft dem ursprünglichen Zweck zugeführt werden.

So verlangte es das Bundesgericht in seinem Urteil, worauf der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe einsetzte für die Ausarbeitung der Revision der Ausführungsbestimmungen des Fonds.

Nach der Bereinigung alimentieren rund fünf Sechstel des Netto-Verkaufserlöses das Sondervermögen des Heinrich-Ernst-Fonds mit liquiden Mitteln, damit er seinen Zweck wieder erfüllen kann.

Ein Sechstel fällt der Gemeindekasse zu. Dies entspricht den früheren Eigentumsverhältnissen an den verschiedenen Bauparzellen.

Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren wurden aufgenommen

Die unmittelbar am See gelegene Parzelle verbleibt dabei im Eigentum der Gemeinde, womit der öffentliche Seeanstoss gesichert ist.

Die von der Gemeindeversammlung am 9. September 2015 rechtsgültig beschlossene Umzonung soll jetzt vollzogen werden.

Als Folge davon fällt aufgrund des seit 2021 in Kraft getretenen kantonalen Mehrwertausgleichsgesetzes eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent an den Kanton an, welche den Verkaufserlös mindern wird.

Für die Revision der Zweckbestimmungen hat der Gemeinderat verschiedene Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren aufgenommen.

Über Antrag wird voraussichtlich im März 2023 entschieden

So soll auf die Ausrichtung eines neuen Zolliker Innovationspreises verzichtet werden.

Dafür soll die Möglichkeit bestehen, eine Anschubfinanzierung für Sozialprojekte in Zollikon zu gewähren.

Generell soll die Finanzierung von Projekten unter der Bedingung erfolgen, dass die Trägerschaft Gewähr bietet für die Einhaltung von «Good Corporate Governance»-Prinzipien.

In einem nächsten Schritt arbeitet der Gemeinderat einen Antrag aus, welcher voraussichtlich der Gemeindeversammlung im März 2023 zum Entscheid vorgelegt wird.

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