Wie die Gemeinde Zollikon berichtet, wurde mit Beschluss vom 15. Mai 2024 der Gebührentarif revidiert. Die Änderungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft.
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Der Gemeindesaal in Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Mai 2024 den Gebührentarif, neue Bezeichnung «Gebührenreglement», im Bereich Sozialdienst (Aufsicht über Kinderbetreuungseinrichtungen (im Vorschulalter)) revidiert.

Die Änderungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat in Meilen schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.

Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.

Der Entscheid ist auch auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

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