Sanierung Tunnel Zumikon / Planvorlage der Forchbahn AG
Die Planunterlagen liegen vom 18. Mai 2020 bis 16. Juni 2020 während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bausekretariat, an der Oberen Dorfstrasse 32 auf.

Gegenstand der Auflage ist die innenseitige Sanierung des Tunnels in Zumikon, die Erneuerung der Fahrleitungen, die Erneuerung des Oberbaus der Gleise 1 und 2 sowie der Weichen 131 – 134 und die Sanierung der Stützmauern beim Portal Waltikon. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Die Planunterlagen liegen vom 18. Mai 2020 bis 16. Juni 2020 während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bausekretariat, an der Oberen Dorfstrasse 32 auf. Das vollständige Dossier finden Sie auch unter www.forchbahn.ch/aktuelles.






