Rankstrasse, Erlenbach: Neues Fahrverbot für Motorräder
Das Befahren der Rankstrasse ist für Motorwagen und Motorräder verboten.

Auf Antrag der Gemeinde Erlenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Verbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet. Rankstrasse, Abschnitt Lerchenberg- bis Weinbergstrasse.
Das Befahren der Rankstrasse, auf dem vorerwähnten Abschnitt, ist für Motorwagen und Motorräder verboten. Der Zubringerdienst ist gestattet.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.