Meilen verlängert Vertrag zur Vermessungsnachführung
Der Gemeinderat Meilen genehmigt die Fortführung der amtlichen Vermessung mit den bisherigen Geometern. Rekurs kann innert 30 Tagen erhoben werden.

Wie die Gemeinde Meilen mitteilt, stimmte der Gemeinderat mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 dem Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern Stefan Osterwalder, patentierter Ingenieur-Geometer, und Irene Kim, patentierte Ingenieur-Geometerin in der Osterwalder, Lehmann – Ingenieure und Geometer AG, zu.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeinde Meilen eingesehen werden.









