Ab dem 20. Dezember 2021 verstärkt der Bundesrat die Corona-Massnahmen. Aus diesem Grund informiert die Gemeinde Meilen über die aktuellen Massnahmen.
Gemeindeverwaltung - Meilen
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Der Bundesrat hat die Massnahmen verstärkt. Seit dem 20. Dezember 2021 gelten die neuen Massnahmen. Auf der Homepage der Gemeinde Meilen hat sie alle neuen Massnahmen kurz und knapp festgehalten und informiert die Bevölkerung.

Die SwissCovid App ist seit 25. Juni 2020 in den Stores von Apple und Google Play verfügbar. Sie ergänzt das Contact Tracing und hilft, Übertragungsketten zu stoppen. Je mehr Personen die App installieren und verwenden, umso wirksamer unterstützt sie die Eindämmung von COVID-19.

Es gilt eine Zertifikatspflicht 2G+ für das Hallenbad und 2G für die Bibliothek

Ab 20. Dezember 2021 gilt im Hallenbad Meilen die 2G+ Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren, auch für Lehrpersonen und Trainer. Zertifikat und ein Ausweis werden kontrolliert.

In den Räumen der Bibliothek und der Ludothek gilt ab Montag, 20. Dezember 2021, die 2G Zertifikatspflicht für Besucher ab 16 Jahren sowie zusätzlich Maskenpflicht ab 12 Jahren. Zertifikat und ein Ausweis werden am Eingang kontrolliert.

Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten bleibt weiterhin gewährleistet. Diese Sammlungen finden gemäss Abfallkalender statt.

Das Bundesamt für Gesundheit und die Bildungsdirektion des Kantons informieren über alle Änderungen

Bei Gebäuden, Räumen oder Betrieben, die wegen der Corona-Massnahmen nicht benutzt werden, müssen die Wasserleitungen regelmässig durchgespült werden. Es droht sonst die Gefahr von Legionellen oder weiteren Mikroorganismen. Anleitung.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich informiert auf ihrer Website laufend über die aktuelle Lage und die Massnahmen im Kanton Zürich sowie über Meldung bei Einreise aus Risikoländern, Quarantäne.

Das Bundesamt für Gesundheit informiert auf seiner Website laufend über die aktuelle Lage und die Massnahmen in der gesamten Schweiz. Informationen betreffend Erwerbsausfall finden Sie auf der Website der SVA. Informationen betreffend Kurzarbeit finden Sie auf der Website des AWA.

Der Kinderkrippenbetrieb soll auf Empfehlung des Regierungsrats aufrechterhalten bleiben. Dabei müssen besondere Hygienevorkehrungen und Verhaltensregeln beachtet werden. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich informiert auf ihrer Website laufend über die aktuelle Lage.

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