Erfolg für die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gegen die geplante Tobelbrücke in Küsnacht gutgeheissen. Nun liegt der Ball wieder bei der Gemeinde.
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Zur Hängebrücke in Küsnacht ZH wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben (Symbolbild). - Keystone
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Erfolg für die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gegen die geplante Tobelbrücke in Küsnacht gutgeheissen. Nun liegt der Ball wieder bei der Gemeinde.

Die Gemeinde Küsnacht muss nun ein Gutachten bei der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission einholen und eine Rodungsbewilligung beantragen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Vom Tisch ist die Brücke also nicht, allerdings ist weiter offen, ob sie überhaupt jemals gebaut wird.

Der Küsnachter Gemeindepräsident Markus Ernst findet es schade, dass sich der Bau der Brücke dadurch weiter verzögert, wie er mitteilte. «Wir sind aber zuversichtlich, dass wir früher oder später über die Tobelbrücke gehen können.»

Die Idee einer Fussgängerbrücke über dem Küsnachter Tobel geisterte schon länger herum - scheiterte aber an den Kosten. Ein inzwischen verstorbener Küsnachter wollte schliesslich im Andenken an seine verstorbene Gattin die 1,1 Millionen Franken teure Brücke finanzieren und so die Quartiere Allmend und Itschnach verbinden.

Die Gemeinde Küsnacht und der Gönner unterzeichneten 2017 einen entsprechenden Vertrag. 2018 genehmigte die Gemeindeversammlung dann die Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr.

Für die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist der heutige Tobelweg aber einer der reizvollsten Schluchtwege am Zürichsee. Dieser würde durch die Hängebrücke zu einem Weg zweiter Klasse degradiert und an Attraktivität einbüssen. Zudem stelle die Hängebrücke keine zwingende Wegverbindung dar und habe keine Erschliessungsfunktion.

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