Die Gemeinde Küsnacht informiert über die Aufhebung der schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie. Die Aufhebungen gelten ab dem 17. Februar 2022.
Die Heslihalle in Küsnacht (ZH).
Die Heslihalle in Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Kilian Marti
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An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben, also auch in der Gemeinde Küsnacht.

Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Diese gelten zum Schutz besonders gefährdeter Personen noch bis Ende März 2022. Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv. Dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich.

Schweizweit sind Schutzmassnahmen aufgehoben worden

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben: die Maskenpflicht in Läden und Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen,

die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat zu Einrichtungen wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen,

die Einschränkungen privater Treffen, die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in Seilbahnen, die Home-Office-Empfehlung – die Arbeitgebenden entscheiden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz.

Die Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten bleibt bestehen

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten.

Ausgenommen sind die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen.

Auf 1. April 2022 tritt die Verordnung zur besonderen Lage ausser Kraft – sollte sich die epidemiologische Lage wie erwartet positiv entwickeln.

Die repetitiven Tests an Schulen bleiben bestehen

Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind.

Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist.

Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Die Gemeindeverwaltung hat wieder regulär geöffnet

Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Aufgrund der Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung ist die Gemeindeverwaltung ab Montag, 21. Februar wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet:

montags bis freitags 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, montags bis 18 Uhr; ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

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