Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, besteht noch bis am 12. Februar 2023 die Möglichkeit, an den Kantonsrats- und Regierungsratswahlen teilzunehmen.
Die Heslihalle in Küsnacht (ZH).
Die Heslihalle in Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Kilian Marti
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Bis am Sonntag, 12. Februar 2023, bestehen für die Stimmberechtigten noch verschiedene Möglichkeiten, an den Kantonsrats- und Regierungsratswahlen teilzunehmen.

Briefliche und persönliche Stimmabgabe

Die Stimmrechtscouverts müssen spätestens am 12. Februar 2023 um 11 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Stimmrechtscouvert rechtzeitig bei der Post aufzugeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen.

Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können die Wahlzettel in die Urne im Gemeindebüro eingelegt werden.

Die Urne ist am Abstimmungssonntag wie folgt geöffnet: Sonntag, 12. Februar 2023, im Gemeindehaus von 9 bis 11 Uhr.

Stellvertretung bei den Wahlen

Bei der vorzeitigen und persönlichen Stimmabgabe kann man sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen.

Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.

Stimmrechtsausweis muss immer unterschrieben sein

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss man in jedem Fall den Stimmrechtsausweis unterschreiben.

Die Auszählung erfolgt im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses, Untere Heslibachstrasse 5, Küsnacht.

Die Wahlresultate werden am Sonntagnachmittag auf der Webseite aufgeschaltet und sind ebenso über die App «VoteInfo» einsehbar.

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