Wie die Gemeinde Herrliberg mitteilt, wird wegen der Radweltmeisterschaften vom 21. bis 24. September 2024 eine temporäre Verkehrsanordnung erlassen.
Die Gemeindeverwaltung Herrliberg.
Die Gemeindeverwaltung Herrliberg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für die Dauer der Radrennen im Zusammenhang mit der UCI-Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024 vom Samstag, 21. September, bis Sonntag, 29. September, werden gestützt auf den RRB Nummer 112/2023 temporäre Verkehrsanordnungen in Herrliberg im Zeitraum vom Samstag, 21. September, bis Dienstag, 24. September 2024, betreffend die See- und Grütstrasse erlassen.

Ein allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen herrscht auf der Seestrasse (Abschnitt Gemeindegrenze Meilen bis Gemeindegrenze Erlenbach) am Samstag, 21. September 2024, ab 12.30 bis 17 Uhr beziehungsweise Rennende am Sonntag, 22. September 2024, und am Montag, 23. September 2024, ab 7 bis 18 Uhr beziehungsweise Rennende und am Dienstag, 24. September 2024, ab 7.30 bis 15.45 Uhr beziehungsweise Rennende.

Ausgenommen sind Fahrten im Dienst der Rad- und Para-Cycling-WM.

Parkierungsverbote

Das Parkieren auf der Seestrasse; Abschnitt Gemeindegrenze Meilen bis Gemeindegrenze Erlenbach ist am Samstag, 21. September 2024, ab 10.30 bis 17 Uhr beziehungsweise Rennende am Sonntag, 22. September 2024, ab 5 bis 18 Uhr beziehungsweise Rennende und am Montag, 23. September 2024, ab 5 bis 18 Uhr beziehungsweise Rennende verboten.

Ebenso ist auf der Seestrasse; Abschnitt Gemeindegrenze Erlenbach bis grosser Parkplatz «Steinrad» am Dienstag, 24. September 2024, ab 5.30 bis 15.45 Uhr beziehungsweise Rennende das Parkieren verboten.

Die Grütstrasse wird Einbahnstrasse mit Gegenverkehr

Die Grütstrasse; Abschnitt Forchstrasse bis Steinradstrasse wird am Samstag, 21. September, ab 12.30 Uhr bis Montag, 23. September 2024, um 18 Uhr beziehungsweise Rennende Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Rad- und Motofahrrädern.

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist in Richtung Forchstrasse verboten.

Kurzfristige und rennbedingte Abweichungen vom Verkehrskonzept und den Verkehrsanordnungen bleiben vorbehalten.

Rekurs gegen die Verfügung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung Rekurs eingereicht werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

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