Grundeigentümer in Herrliberg müssen Hecken kürzen
Wie die Gemeinde Herrliberg berichtet, sind die Lichtraumprofile über der Strasse durch die Grundeigentümer dauernd beizubehalten.

Durch das Eliminieren von Sichtbehinderungen können Verkehrsunfälle vermieden werden.
Gemäss dem Kantonalen Strassenverkehrsgesetz hat das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Hecken und Sträuchern über der Strasse einen Lichtraum von 4,50 Meter Höhe zu wahren; bei Gehwegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden.
Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen
Die Gemeinde Herrliberg berichtet, dass diese Lichtraumprofile durch die Grundeigentümer dauernd beizubehalten sind.
Morsche oder dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.
In Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.