Erneuerungswahl des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 – 2027

Gemeinde Meilen
Gemeinde Meilen

Goldküste,

Der Gemeinderat Meilen ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 – 2027 für den Sonntag, 7. März 2021 an.

Die Gemeindeverwaltung in Meilen.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen. - Nau.ch / Kilian Marti

Der Gemeinderat Meilen ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 – 2027 für den Sonntag, 7. März 2021 an. Gemäss der Gemeindeordnung ist der Friedensrichter an der Urne zu wählen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet.

Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Berechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Sonntag, 13. Dezember, beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, schriftlich zu melden.

Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zudem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit sowie ein Hinweis auf eine allfällige Friedensrichtertätigkeit in Meilen angegeben werden.

Formulare für die Meldung zur Aufführung auf dem Beiblatt sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail: [email protected], erhältlich oder können unter www.meilen.ch (Politik – Abstimmungen und Wahlen – 7. März 2021) heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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