Die Gemeinde informiert

    Die rechtsgültigen Fassungen der Bau- und Zonenordnung und des Zonenplans sind aufgeschaltet.

    Gemeinderat
    Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

    Die Stimmberechtigten setzten an der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2017 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung fest. Die Baudirektion Kanton Zürich genehmigte diese am 18. Dezember 2018 jedoch nur teilweise. Gegen die genehmigten Teile wurde in der Folge kein Rechtsmittel ergriffen, sodass diese mit separater Bekanntmachung in Kraft treten.

    Die nicht genehmigten Teile der Revisionsvorlage betreffen die Einzonungen von der Landwirtschaftszone in die Kernzone in den drei Weilern Schmalzgrueb, Limberg und Chaltenstein. Gegen diese Nichtgenehmigung reichte die Gemeinde Rekurs ein. Das Verfahren ist hängig.

    Die Nutzungsplanung wurde aktualisiert und die rechtsgültige Fassung der Bau- und Zonenordnung und der Änderungen Zonenplan stehen ab sofort auf der Homepage zur Einsichtnahme oder zum Herunterladen zur Verfügung.

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