Wie die Gemeinde Erlenbach ZH meldet, wurden die Auftragsvergaben für ortsplanerische Leistungen durch ein externes juristisches Gutachten überprüft.
Erlenbach (
Das Gemeindehaus von Erlenbach ZH. (Archivbild) - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Im November 2023 entschied der Gemeinderat, die Auftragsvergaben für ortsplanerische Leistungen auf ihre Korrektheit hin durch ein externes juristisches Gutachten überprüfen zu lassen.

Aufgabenstellung des Gutachtens war, die seit dem Jahr 2000 erfolgten sowie die noch pendenten Auftragserteilungen an die Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG auf ihre Vergaberechtskonformität hin zu untersuchen und Empfehlungen zum Vorgehen bei künftigen Beschaffungen abzugeben.

Das Gutachten liegt mittlerweile vor. Es kommt zum Schluss, dass die Gemeinde Erlenbach die Auftragsvergaben in der grossen Mehrheit der Fälle im freihändigen Verfahren vergeben hat und sich dabei auf die Beträge der jeweiligen Einzelaufträge abstützte.

Gemeinderat prüft die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen

Die Vergaben wurden durch die zuständigen Kommissionen beziehungsweise den Gemeinderat beschlossen.

Da es sich aber teilweise um gleichartige Leistungen handelte, wäre bei der Auswahl des Vergabeverfahrens die Gesamtsumme der Aufträge zu berücksichtigen gewesen.

Der Gemeinderat hat das Rechtsgutachten an seiner Sitzung vom 27. Februar 2024 zur Kenntnis genommen und wird nun die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen prüfen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Erlenbach (ZH)