Der Friedhof Erlenbach räumt die abgelaufenen Grabfelder
Noch bis Ende Februar 2022 haben Angehörige der abgelaufenen Grabfelder auf dem Friedhof Erlenbach Gelegenheit, Grabsteine und Grabschmuck zu entfernen.

Im Grabfeld D, Gräber Nr. 20 bis 57 fanden von 1998 bis 2001 Erdbestattungen statt. Im Grabfeld L, Gräber Nr 1 bis 36 wurden von 1998 bis 2001 Urnen beigesetzt. Die gesetzliche Ruhefrist für diese Gräber ist abgelaufen. Die von der ersten Bestattung an laufende Ruhefrist wird durch spätere Urnenbeisetzungen nicht verlängert. Gräber, in welchen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Urnen beigesetzt wurden, können von dieser Räumung nicht ausgeschlossen werden. Auf Wunsch werden den Angehörigen diese Urnen unter Kostenverrechnung ausgehändigt.
Die Grabräumung findet zwischen der Lichfeier und Ostern statt
Gestützt auf der Friedhofverordnung der Gemeinde Erlenbach vom 4. November 2008 können Grabsteine und Grabschmuck in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 von den Hinterbliebenen entfernt werden. Zum Gedenken an die Verstorbenen laden die beiden Kirchgemeinden alle Angehörigen zu einer ökumenischen Lichtfeier ein, die am Freitag, 11. März 2022 um 19.30 Uhr in der reformierten Kirche Erlenbach stattfinden wird. Die Räumung der Gräber durch den Friedhofgärtner findet zwischen Lichtfeier und Ostern statt.