

Amtliche Anzeigen sind in Zumikon online noch kein Renner

Seit dem 1. Januar 2022 gilt nicht mehr der «Zolliker Zumiker Bote», sondern das «Digitale Amtsblatt Schweiz» als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Zumikon.
In diesem Jahr werden die Anzeigen aber das ganze Jahr auch noch im lokalen Boten publiziert, um den Einwohnerinnen und Einwohner eine Übergangsphase zu gewähren. Diese Übergangsphase verlängert der Gemeinderat nun freiwillig um ein ganzes Jahr.
Die Entwicklung des Online-Portals sei hinter den Erwartungen zurückgeblieben, heisst es in einer Mitteilung vom Montag, 20. Juni 2022. Die bescheidene Anzahl der gelösten Abonnemente mit dem Begriff «Zumikon» zeigten, dass die Resonanz in der Zumiker Bevölkerung noch etwas verhalten sei, schreibt der Gemeinderat.
Mit der nun bis Ende 2023 parallelen Veröffentlichung der amtlichen Anzeigen im «Digitalen Amtsblatt Schweiz» und im lokalen Boten könne ein «verlängerter Mehrwert» geschaffen werden, hält der Gemeinderat fest.
Er will in den kommenden Monaten die Zumikerinnen und Zumiker «nochmals auf die Vorteile der digitalen Plattform hinweisen, damit der Wechsel auf Anfang 2024 definitiv vollzogen werden kann».