Wie die Gemeinde Malters berichtet, wurde zur kantonalen Vernehmlassung Stellung bezogen. Laut Gemeinde sind Hochwasserschutzprojekte prioritär zu behandeln.
Der Dorfeingang Malters.
Der Dorfeingang Malters. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Seit 5. Dezember und noch bis 6. März 2024 läuft die kantonale Vernehmlassung zu den Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer.

In dieser Botschaft sind alle Projekte aufgelistet, die in den nächsten Jahren im Kanton Luzern umgesetzt werden sollen.

Bekanntlich ist der Kanton seit 2018 für den Hochwasserschutz zuständig, vorher waren es die Gemeinden.

Schutz vor Naturgefahren

Malters hat zur Vernehmlassung Stellung bezogen. Grundsätzlich findet er den Inhalt der Botschaft ausgewogen und gut strukturiert.

Da der Schutz vor Naturgefahren für die Gemeinde Malters eine grosse Bedeutung habe, seien Hochwasserschutzprojekte prioritär zu behandeln.

Kritisch beurteilt die Gemeinde Revitalisierungen oder Renaturierungen, wenn landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald oder wertvolle Fruchtfolgefläche verloren gehen, so wie das bei der Rodung der Waldfläche an der Kleinen Emme passiert sei.

Überwachung des Rutschhangs

Nebst den geplanten Neuprojekten am Dorfbach, Chesselbach, Neumattbach und dem Dangelbach, regt die Gemeinde an, dass der Geerenbach und der Ennigerbach, welche zusammen in die Kleine Emme fliessen, in das Massnahmenprogramm 2025 bis 2028 aufgenommen werden sollen.

Das Gewässer berge insbesondere bei Starkregen eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte.

Des Weiteren soll der Rutschhang am Rümmlig zwischen Malters und Schachen künftig überwacht werden.

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