Kriens

Krienser Vereine können Rabatt für Raummiete beantragen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Kriens,

Der Stadtrat hat beschlossen, die Verordnung über die Benutzung von Hallen, Sälen und Aussenanlagen einer Totalrevision zu unterziehen. Vereine profitieren.

Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Kriens informiert, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25. März 2026 beschlossen, die Verordnung über die Benutzung von Hallen, Sälen und Aussenanlagen einer Totalrevision zu unterziehen.

Die überarbeitete Gebührenverordnung tritt per 1. April 2026 in Kraft.

Postulat gab den Ausschlag zur Totalrevision

Die Verordnung über die Gebühren der Hallen, Säle und Aussenanlagen regelt die temporäre Vermietung der stadteigenen Räumlichkeiten an Privatpersonen, Institutionen, Vereine und weitere Anspruchsgruppen.

Die Tarife wurden bereits anlässlich einer Teilrevision per 1. Januar 2024 überarbeitet.

Aufgrund eines im November 2024 eingereichten Postulats zur «Überprüfung der Saalmieten zur Förderung von Krienser Vereinen» hat der Stadtrat entschieden, die Forderung in der Gebührenverordnung umzusetzen und die Verordnung einer Totalrevision zu unterziehen.

Verbesserung der Lesbarkeit und klare Zuständigkeiten

Ein Ziel der Überarbeitung der Gebührenverordnung ist es, die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Verordnung zu verbessern. Zudem soll eine klarere Abgrenzung zwischen der Gebühren- und der Benutzungsverordnung erreicht werden.

Die Gebühren wurden zudem punktuell überprüft und, wo sinnvoll, angepasst. Neu sind die ohnehin zugänglichen Zusatzräume wie Küche, Office oder Foyer in den verschiedenen Anlagen im Grundpreis enthalten, wohingegen das Inventar bei Bedarf kostenpflichtig hinzugemietet werden kann.

Die Gebührenverordnung wurde zudem um den Anhang «Zuständige Stellen» erweitert. Darin ist ersichtlich, welche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung zuständig sind.

Mietzinsrabatt für Krienser Vereine

Die Forderung aus dem Postulat «Erni» wurde sinngemäss in die Gebührenverordnung eingepflegt.

So haben Krienser Vereine mit einem Formular die Möglichkeit, einen Mietzinsrabatt von bis zu 1000 Franken, maximal jedoch 75 Prozent der Raummiete zu beantragen.

Das Formular wird per 1. April 2026 auf der Internet-Seite «Räume mieten» der Stadt Kriens aufgeschaltet.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

«Arena»
158 Interaktionen
«Steuer senken»
Ferien
30 Interaktionen
Verirrt und erschöpft

MEHR KRIENS

MEHR AUS LUZERNERLAND

Ettiswil LU
Sursee
a2
Emmen