Wie die Gemeinde Kriens informiert, wird Sibylle Tobler die Stadt per Ende Januar 2023 nach mehr als zehn Jahren verlassen.
Kriens Altstadt
Die Altstadt von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Sibylle Tobler übernimmt per 1. Februar 2023 die Geschäftsleitung des regionalen Sozialdienstes Obwalden. Die neu geschaffene Organisation vereint die kommunalen Aufgaben der Sozialhilfe, der Berufsbeistandschaft und der sozialen Sonderdienste im Zweckverband «Regionaler Sozialdienst Obwalden». Dieser wird ab 1. Juli 2023 operativ tätig sein.

Sibylle Tobler übernimmt dort die Leitung eines neu geschaffenen 30-köpfigen Teams. Diese Herausforderung zur beruflichen Veränderung wolle sie noch einmal annehmen, begründet die Juristin ihren Schritt im Demissionsschreiben an den Stadtrat. Sie arbeitet seit 13 Jahren für die Stadt Kriens.

Zuerst auf dem Vormundschaftssekretariat, bis die Vormundschaftsaufgaben im Jahr 2013 mit der Revision des Erwachsenenschutzrechtes von der politischen Ebene (Gemeinderat) in die interdisziplinäre KESB wechselte. Seither amtet Sibylle Tobler als Präsidentin der KESB Kriens-Schwarzenberg.

Die KESB ist eine gerichtsähnliche, abklärende und entscheidende Behörde. Sie hat den Auftrag, im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz Massnahmen anzuordnen, wenn Betroffene oder ihre Angehörigen nicht selber die notwendige Unterstützung und Hilfe organisieren können. Für jedes Verfahren ist ein KESB-Behördenmitglied zuständig.

Mit dem Eingang einer Meldung eröffnet die KESB ein Verfahren

Der Entscheid wird in der Regel von jeweils mindestens drei KESB-Behördenmitgliedern gefällt. Nur wenige Entscheide dürfen von einem KESB-Behördenmitglied allein getroffen werden. Mit dem Eingang einer Meldung eröffnet die KESB ein Verfahren, führt Abklärungen durch und trifft am Schluss einen Entscheid.

Dabei werden die KESB-Behördenmitglieder von ihrem Team unterstützt, welches sich aus Sozialarbeitenden, Juristinnen sowie Revisoratsmitarbeitenden und kaufmännischem Personal zusammensetzt.

Die Vermittlung der freiwilligen Hilfe steht für die KESB dabei im Vordergrund. Das Ziel ist, wenn immer möglich, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zur Abwendung der Gefährdung zu finden. Einen Schwerpunkt legt die KESB Kriens-Schwarzenberg seit Jahren auf die Bekanntmachung der eigenen Vorsorge.

Mit einem Vorsorgeauftrag kann geregelt werden, wer im Falle der Urteilsunfähigkeit die Vertretung innehat. Damit können in der Regel Massnahmen durch die KESB verhindert werden.

Die eigentliche Begleitung und Betreuung von Betroffenen im Alltag ist nicht die Aufgabe der KESB, sondern von Beistandspersonen, Sozialdiensten, Institutionen (zum Beispiel Alters- und Pflegeheime) und Beratungsstellen wie Pro Senectute oder die Familien- und Jugendberatung Contact. In Kriens sind das namentlich die Berufsbeistandschaft und die Privatbeistandspersonen, für die in Kriens eine zentrale Anlaufstelle geschaffen wurde.

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