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Kriens verschärft Massnahmen gegen den Japankäfer

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Kriens,

Nach Funden des Japankäfers gelten ab 1. August 2026 in Teilen von Kriens sowie Nachbargemeinden neue Massnahmen gegen die Ausbreitung.

Kriens Altstadt
Die Altstadt von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Kriens mitteilt, verbreitet sich der Japankäfer in der Schweiz: Der Schädling hat jetzt auch die Allmend in den Gemeinden Kriens, Horw und Luzern erreicht.

Der Japankäfer ist ein gebietsfremdes Schadinsekt, das ein grosses Problem für die Umwelt und die Landwirtschaft darstellt. Da der Käfer rund 400 Pflanzenarten frisst, verursacht er erhebliche Schäden: Das Schadenspotenzial des Japankäfers wird für die Schweiz auf jährlich mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Bis Ende Juli 2026 gingen an den verschiedenen Standorten der Käferfallen auf dem Gebiet der Städte Luzern und Kriens sowie der Gemeinde Horw insgesamt 25 Japankäfer ins Netz. Damit muss von einer kleinen Population in diesem Gebiet ausgegangen werden.

«Jetzt ist Handeln angesagt», betont Stadtrat Maurus Frey. «Es ist wichtig, dass jetzt alle mithelfen, die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu stoppen. Nur so können wir grössere Schäden verhindern.»

Festlegung von Befallsherd und Pufferzonen

Der Kanton Luzern hat im betroffenen Gebiet gemäss den Vorgaben des Bundes eine Befallszone sowie eine angrenzende Pufferzone definiert. Teilflächen der Gemeinden Kriens, Horw und Luzern bilden den Befallsherd.

In der Pufferzone befinden sich Teilgebiete der Gemeinden Kriens, Horw, Luzern, Adligenswil, Buchrain, Ebikon, Malters, Meggen und Schwarzenberg. Die Karte mit den definierten Zonen wird laufend aktualisiert.

Umfassende Massnahmen ab 1. August 2026

Um die Ausbreitung des Japankäfers einzudämmen und den Befall zu stoppen, gelten per 1. August 2026 umfassende Massnahmen im Befallsherd. Dazu gehört beispielsweise ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, damit die Ei-Ablage für die Japankäferweibchen unattraktiv wird. Für Sportrasen sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen möglich.

Auch der Transport von Grüngut aus der Befallszone oder aus der Pufferzone heraus wird verboten. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt gewährleistet.

Jedoch ist es verboten, Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat (aus festen organischen Stoffen) aus dem Befallsherd hinauszuführen. Diese Massnahme soll die Verbreitung von Larven oder Eiern des Japankäfers verhindern, die sich in Topfpflanzen befinden können.

Der Kanton Luzern baut die Anzahl Fallen weiter aus, um möglichst viele Käfer abzufangen und die Population einzudämmen. Sämtliche Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung vom 1. August 2026 festgehalten.

Gemeinsames Handeln entscheidend

Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig. Um die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern und den Befall zu stoppen sind alle Betroffenen – Gemeinden, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmungen und die Bevölkerung – aufgerufen, Käferfunde zu melden (Meldepflicht), sich über die in ihrem Gebiet beschlossenen Massnahmen zu informieren und die Vorgaben korrekt umzusetzen.

Kommentare

User #2658 (nicht angemeldet)

Ha! Gegen den Einfall des Japankäfers werden Massnahmen ergriffen. Da gäbe es ganz andere Dringlichkeiten....

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