Kriens sucht zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge
Wie die Gemeinde Kriens meldet, sucht sie nach Wohnungen für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen aus der Ukraine.

Alle Gemeinden im Kanton Luzern müssen bei der Unterbringung von Flüchtlingen helfen.
Weil die Ukraine-Krise andauert, dürften auch in den kommenden Wintermonaten zusätzliche Menschen in der Schweiz Schutz suchen.
Um die ab 1. Dezember 2022 geltenden Anforderungen zu erfüllen, sucht die Stadt Kriens Wohnraum, der für diese Menschen für mindestens ein Jahr angemietet werden kann.
Es fehlen 33 Plätze
Im bisherigen Verlauf der Ukraine-Krise hat die Stadt Kriens ihr Soll bei der Aufnahme von Menschen auf der Flucht weitgehend erfüllt.
Per 1. Dezember 2022 hat der Kanton Luzern aber den Erfüllungsgrad der Vorgaben von bisher 75 auf neu 90 Prozent angehoben.
Damit fehlen in Kriens 33 Plätze, für welche die Stadt finanziell aufkommen muss.
Die Stadt will dieses Ziel auf zwei Wegen erreichen.
Wohnungen oder temporäre Container-Siedlung
Es werden Wohnungen in Kriens gesucht, die für die Unterbringung dieser Menschen (33 Plätze) angemietet werden könnten, wobei die Wohnungen die Mietzinsrichtlinien der Stadt Kriens erfüllen müssen .
Diese sind abgestuft je nach der Anzahl Personen. Bei einem Vierpersonenhaushalt zum Beispiel beträgt dieser 1740 Franken (inklusive Heiz- und Nebenkosten).
Der gesuchte Wohnraum muss mindestens für ein Jahr (auch als Zwischennutzung möglich) oder zumindest sechs Monate (möblierte Zimmer beziehungsweise Wohnungen) verfügbar sein und muss darüber hinaus die Vorgaben der kantonalen Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen erfüllen.
Die Stadt Kriens prüft Möglichkeiten für den Bau einer temporären Container-Siedlung auf dem Areal Hinterschlund als Zwischennutzung (Grundeigentümerin des Areals ist die Stadt Luzern).
Wohnungen können online gemeldet werden
Auf der Webseite der Stadt Kriens steht ein Online-Formular zur Verfügung, bei dem die erforderlichen Angaben erfasst werden können.
Die Angaben werden regelmässig an die zuständigen kantonalen Stellen weitergeleitet, welche die Wohnangebote in der Folge prüfen und über deren Eignung entscheiden.