Kriens soll die Nachkommens-Erbschaftssteuer wieder einführen. Dies schlägt der Stadtrat dem Einwohnerrat an der April-Sitzung vor.
Die Luzerner Gemeinde Kriens.
Die Luzerner Gemeinde Kriens. - keystone
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Die Abschaffung im Jahr 2002 habe den gewünschten Effekt verfehlt. Hingegen brauche die Stadt heute zur Gesundung der Stadtfinanzen zusätzliche Einnahmen.

Man wolle mit der Abschaffung der Nachkommens-Erbschaftssteuer vermögende Menschen nach Kriens locken, damit diese hier Wohnsitz nehmen und steuerpflichtig werden. Diese Argumente verfingen, als die Kriener Bevölkerung auf Initiative der SVP im Jahr 2002 an der Urne die Abschaffung der Nachkommens-Erbschaftssteuer beschloss.

Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer

Gemeinderat und Einwohnerrat hatten sich vergeblich gegen diese Abschaffung gewehrt. Diese hatten schon damals auf die wegbrechenden Einnahmen hingewiesen. Denn die 2'386 Erbschaftsfälle, die in den 13 Jahren davor in Kriens abgewickelt worden waren, brachten der Stadt Einnahmen von 205'000 Franken pro Jahr oder rund 2,7 Mio. Franken insgesamt.

Der gewünschte Effekt der Abschaffung trat nicht ein, wie ein Blick in die Struktur der Steuerzahlenden der Stadt zeigt. Hingegen fehlen der Stadt heute unter anderem auch diese Einnahmen. Deshalb kam die Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer wieder ins Gespräch, als der Einwohnerrat im Frühling 2020 mit dem Planungsbericht «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» eine strategische Stossrichtung zur nachhaltigen, langfristigen Gesundung der Stadtfinanzen diskutierte.

Das Papier ging denn auch davon aus, dass Einsparungen alleine nicht genügen, um die Finanzen wieder ins Lot zu bringen. Die Finanzstrategie beruht auf vier Säulen. Neben zusätzlichen Ausgabenreduktionen und Einsparungen bilden zusätzliche Einnahmen eine wichtige, zweite Säule.

Eine der Massnahmen in diesem Bereich sah die Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer vor. Dies schlägt der Stadtrat dem Parlament vor. Er zeigt durchaus Verständnis dafür, dass ein Rückkommen auf einen Volksentscheid nicht sonderlich po-pulär sei. In den knapp 20 Jahren seit dem Entscheid aber hätten sich die Rahmenbedingungen in Kriens und für Kriens so stark verändert, dass er das Thema trotzdem zur Diskussion stellen wolle.

Gemäss Vorschlag des Stadtrates sollen in Kriens 1 Prozent des geerbten Betrages, jedoch erst über einem Erbbetrag von 100'000 Franken pro Erbe / Erbin erhoben werden. Erbschaften unter diesem Grenzwert bleiben weiterhin steuerfrei.

Da Erbschaften auf den überlebenden Ehegatten / die überlebende Ehegattin sowie an direkte Nachkommen aufgeteilt werden, fallen in der Praxis der Teilungsämter viele erbende Einzelpersonen ohnehin unter diese Freigrenze. Betroffen wären damit vor allem sehr grosse Erbschaften.

Reglementsentwurf für eine erste Lesung

Die Nachkommens-Erbschaftssteuer fliesst vollumfänglich in die Stadtkasse. Dies im Gegensatz zur normalen Erbschaftssteuer. Sie wird im Kanton Luzern für alle Erbschaften abhängig vom Verwandtschaftsgrad und nach einem Progressionsraster erhoben. Die Erträge bleiben aber lediglich zu 30 % in der Gemeinde. Ob zusätzlich auch eine Nachkommens-Erbschaftssteuer erhoben wird, liegt seit 1892 in der Kompetenz der Gemeinden. Rund die Hälfte aller Gemeinden im Kanton Luzern erheben sie auch heute.

Die aus der Nachkommens-Erbschaftssteuer erzielten Einnahmen würden der Stadt Kriens wertvolle Unterstützung liefern in ihren Bemühungen, das strukturelle Defizit der Stadtfinanzen zu korrigieren.

Der Stadtrat unterbreitet jetzt dem Einwohnerrat einen entsprechenden Reglementsentwurf für eine erste Lesung. Der gewählte Vorschlag sei eine sehr moderate Lösung, betont der Stadtrat in seiner Botschaft. Es sei für die Stadt aber einer von vielen Beiträgen zu einer nachhaltigen Gesundung der Stadtfinanzen. Das Stadtparlament wird die Vorlage an der Sitzung vom 29. April ein erstes Mal beraten. Die Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer müsste der Einwohnerrat in einer zweiten Lesung festlegen. Danach müsste die Einführung noch vom Regierungsrat des Kantons Luzern bestätigt werden.

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