Kriens

    Kriens bietet Hilfe für jene, die anderen helfen wollen

    Nau.ch Lokal
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    Kriens,

    Mit einer Fachstelle unterstützt die Stadt Kriens Menschen, die sich als Privatbeistandspersonen sozial für die Gesellschaft engagieren wollen.

    Das Stadtzentrum von Kriens.
    Das Stadtzentrum von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Wie die Gemeinde Kriens berichtet, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft anordnen, wenn Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages Unterstützung benötigen. In Kriens ist dafür die KESB Kriens-Schwarzenberg zuständig.

    Sie kann eine Beistandschaft entweder durch die stadtinterne Berufsbeistandschaft anordnen – oder kann damit auch speziell ausgebildete Privatbeistandspersonen beauftragten. Privatbeistandspersonen sind private Personen, die sich sozial engagieren wollen und dadurch einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft leisten.

    Privatbeistandspersonen werden in der Regel für schutzbedürftige Personen eingesetzt, um für sie administrative oder finanzielle Angelegenheiten zu erledigen. Dazu gehört insbesondere die Rechnungsführung nach kantonalen Vorgaben, die Berichterstattung und die Mitwirkung bei Geschäften der verbeiständeten Person.

    Zudem ist auch die Begleitung oder Vertretung der betroffenen Person gemäss ihrem Schutzbedarf wichtig. Natürlich ist auch ein regelmässiger Kontakt zur verbeiständeten Person sehr wünschenswert, wie beispielsweise bei einem monatlichen Treffen bei einem Kaffee. Die Arbeit dieser Privatbeistandspersonen wird im Rahmen eines vorgängig definierten Betreuungsstundenbudgets finanziell entschädigt.

    Fachstelle bietet Privatbeistandspersonen wertvolle fachliche Unterstützung

    Für Interessierte, die sich als Privatbeistandspersonen engagieren wollen, hat die Fachstelle Privatbeistandspersonen einen kurzen Aufgabenbeschrieb erarbeitet. Interessierte können sich mit ausgefülltem Fragebogen und einem kurzen Lebenslauf für ein solches Amt bewerben.

    Die Fachstelle Privatbeistandspersonen wird Gesuche anschliessend prüfen. Privatbeistandsperson dürfen keine Betreibungen haben und nicht vorbestraft sein. Zudem müssen sie Kenntnisse im Bereich der Buchhaltung und Sozialversicherungen mitbringen oder müssen bereit sein, sich diese anzueignen.

    Die Fachstelle führt Interessierte in die Inventarisierung und Rechnungsführung ein und unterstützt sie in allen Fragen und Aufgaben, die während der Führung einer Beistandschaft auftreten.

    Mehr Informationen finden Interessierte auf der Gemeindewebseite.

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