In Kriens beginnt wieder die «Chlöpferzeit»

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Kriens,

Wie die Gemeinde Kriens informiert, sind ab Mittwoch, 3. November 2021 wieder die Geisslechlöpfer unterwegs. Das «Chlöpfer-Reglement» regelt die Grenzen.

Das Stadtzentrum von Kriens.
Das Stadtzentrum von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Am Mittwoch beginnt in Kriens wieder die «Chlöpferzeit». Dann sind die Geisslechlöpfer wieder unterwegs und üben das weitherum hörbare Hobby aus. Die Tradition in Kriens hab aber auch ihre Grenzen. Dafür gibt es das «Chlöpfer-Reglement».

Das Geisslechlöpfe ist einer der ältesten Krienser Bräuche. Wie die Fasnacht stammt auch dieser Brauch aus der alten vorchristlichen Zeit, als man die bösen Geister und Dämonen mit dem Peitschenknall vertreiben wollte.

Seit der Christianisierung gab man dieser heidnischen Sitte einen christlichen Inhalt: Mit dem Geisslechlöpfe wird die Samichlaus-Zeit bzw. der Samichlausbesuch angekündigt.

Ein Geissle–Service

Die Galli-Zunft gründete 1971 die Chlöpferschule. «Chlöpfermeister» Hans Ochsenbein und verschiedene Chlöpferlehrer führen junge Krienser in dieses beliebte Brauchtum ein.

Seit 1984 betreuen die Obernauer Chlöpferlehrer an jedem Montag im November die angehenden jungen Chlöpfer beim Meiersmattschulhaus. Zusätzlich wird seit Jahren an zwei Samstagmorgen im November ein Geissle–Service angeboten. Dazu geben viele Eltern dieses Brauchtum heute auch direkt an ihre Kinder weiter.

Am 8. Dezember 2021 findet auf dem Dorfplatz jeweils ab 15 Uhr das traditionelle Wettchlöpfen der Jugend statt und von 20 bis 23 Uhr bildet das Schau- und das Schlusschlöpfen den Abschluss der Samichlauszeit.

Das Chlöpfer-Reglement

In Kriens wird das Geisslechlöpfe vom 3. November bis 8. Dezember 2021 auf nicht verkehrsreichen Strassen betrieben. Im in dicht besiedelten Gebieten auch das Ruhebedürfnis aller übrigen Anwohnenden zu schützen, wird der Brauch in Kriens offiziell geregelt.

In dieser Zeit darf von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr auf nicht verkehrsreichen Strassen und Plätzen geklöpft werden. An Sonn- und Feiertagen ab 14 Uhr. Die Ruhezeit ist täglich über Mittag von 12 bis 13 Uhr sowie nachts von 22 bis 8 Uhr einzuhalten.

Chlöpfer werden gebeten, sich durch Leuchtelemente (Leuchtgamaschen etc.) für andere Verkehrsteilnehmende sichtbar zu machen.

Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen ist das Chlöpfe verboten, auf den übrigen Strassen sind Fahrzeuge ungehindert durchzulassen.

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