Wie die Gemeine Horw mitteilt, werden Ende Januar 2024 Gräber, die die gesetzliche Grabruhe erreicht haben, geräumt.
Die Kirche Horw.
Die Kirche Horw. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bei den Gräbern handelt es sich um die Erdbestattungsreihengräber der Bestattungsjahre bis 2003, die Urnenreihengräber der Bestattungsjahre bis 2008 und um die Plattengräber der Bestattungsjahre bis 2003.

Die Grabdenkmäler und Pflanzen müssen bis Ende Januar 2024 entfernt werden.

Nach Ende Januar verfügt die Friedhofsverwaltung über die nicht entfernten Grabdenkmäler und Pflanzen.

Bei Fragen steht Einwohner die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.

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