Der Krienser Stadtrat schlägt dem Parlament die Abgabe des historischen Gemeindehauses im Baurecht an die Genossenschaft Wohnen im Alter (GWAK) Kriens vor.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (GWAK) will im historischen Gemeindehaus altersgerechte Wohnungen realisieren und damit das Angebot des direkt daneben neu gebauten Lindenparks ergänzen.

Das Geschäft unterbreitet der Stadtrat dem Krienser Stadtparlament für die Juni-Sitzung. Es geht zurück auf die Entwicklung des Krienser Stadtzentrums. Mit dem Projekt «Zukunft Kriens – Leben im Zentrum» wurden verschiedene ältere Bauten (Gemeindeschuppen, Teiggi) erneuert.

Es entstand der Neubau Lindenpark (altersgerechtes Wohnen) und die Teiggi-Überbauung, die dezentral untergebrachte Stadtverwaltung wurde im neuen Stadthaus zusammengezogen.

Denkmalgeschütztes Gemeindehaus

Strategische Grundlage dieses Impulsprogramms war stets, dass das altehrwürdige Gemeindehaus trotz vieler Neubauten im Zentrum erhalten bleiben soll. Das Gebäude – es gilt als das älteste noch erhaltene Gemeindehaus im Kanton Luzern – stammt aus dem Jahr 1912 und wurde vom Luzerner Architekten Emil Vogt gebaut. Es wurde mit Dächern und Fenstern bewusst in Anlehnung an ein Bauernhaus erbaut und soll der einst landwirtschaftlichen Szenerie an diesem Ort die Reverenz erweisen.

War das Gebäude einst Gemeindehaus, Gerichtsgebäude mit Arrestzellen im Keller und einer Wohnung für den Gemeindeweibel im Dachgeschoss, diente das Haus während vielen Jahren der Gemeindeverwaltung.

Im Dezember 2019 wurde das neue Stadthaus in unmittelbarer Nähe bezogen. Erste Ideen für die künftige Nutzung des alten Gemeindehauses wurden vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Stadt Kriens vorerst sistiert. Dann meldete die Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (GWAK) ihr Interesse an einer Nutzung des Gebäudes.

Die GWAK ist ein Zusammenschluss verschiedener genossenschaftlich orientierter Wohnbaugenossenschaften und weiterer lokaler Institutionen aus dem sozialen bzw. gemeinnützigen Bereich in Kriens. Sie realisierte den Neubau Lindenpark mit altersgerechtem Wohnraum, Pflegeplätzen und weiteren themenbezogenen Angeboten direkt neben dem Gemeindehaus.

Gemeinderatssaal wird zur Wohnstube

Da die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum im Zentrum gross ist und im Lindenpark alle Wohnungen und Zimmer vermietet sind, möchte die GWAK das Angebot mit Alterswohnungen erweitern. Zu diesem Zweck will sie das Gemeindehaus umfassend sanieren und 2,5 – und 3,5-Zimmer-Kleinwohnungen realisieren.

Ein erstes Vorprojekt zeigt, dass bis zu 10 Wohnungen realisiert werden können. Im 1. OG sind vier «Clusterwohnungen» angedacht, deren Mittelpunkt (Gemeinschaftsstube) der frühere Gemeinderatssaal wäre.

Der Kriener Stadtrat hatte anfänglich die Idee, den Gemeinderatssaal für öffentliche Zwecke wie etwa Trauungen weiterhin zugänglich zu halten. Vertiefte Abklärungen zeigten aber, dass dies bei der angedachten Nutzung nicht praktikabel ist. Da Kriens aber mit dem Stadtratssaal und dem Schloss Schauensee über zwei repräsentative Räume für Trauungen verfügt, ist der Stadtrat überzeugt, dass der Kompromiss tragbar ist.

Bezugsbereit bis spätestens Ende 2026

Die Stadt Kriens würde der GWAK das Gemeindehaus für eine Dauer von 92 Jahren bis ins Jahr 2114 überlassen. Damit wäre der Baurechtsvertrag synchron mit jenem des Lindenparks. Für die Übernahme des Gemeindehauses im Baurecht wurde ein externes Bewertungsgutachten zu Grunde gelegt. Die Abgeltung erfolgt mittels einer Einmalzahlung für das Gebäude und einem jährlichen Baurechtszins für die Landnutzung.

Die GWAK verpflichtet sich vertraglich, das Wohnangebot für ältere, aber noch weitgehend selbständige Menschen bis spätestens Ende 2026 zu realisieren. Dabei werden die relevanten Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten.

Für den Stadtrat ist es wichtig, dass das Gemeindehaus als Zeitzeuge erhalten bleibt. Gleichzeitig könnte mit der angedachten Nutzung für Wohnen im Alter das Haus einer neuen Zweckbestimmung übergeben werden

Die neue Nutzung würde die Rolle des Gebäudes im Zentrum aufwerten und gleichzeitig die Nachfrage nach altersgerechten Wohnformen im Zentrum weiter abdecken. Stimmt das Kriener Stadtparlament dem Antrag zu, würde in der Folge auch der GWAK-Generalversammlung das Geschäft zur Genehmigung beantragt.

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