Budget 2021 mit Ertragsüberschuss
Der Gemeinderat Malters hat das Budget 2021 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2'947'206 zuhanden der Gemeindeabstimmung vom November verabschiedet.

Der Ertragsüberschuss ergibt sich im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt. Dieser kommt zustande durch die Überführung des Kindergarten Zwingstrasse vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Mit der Neubewertung dieser Liegenschaft im Finanzvermögen wird ein Buchgewinn in der Höhe von CHF 3 Mio. realisiert, was sich in der Erfolgsrechnung niederschlägt.
Ohne diesen Buchgewinn wäre das Ergebnis in der Erfolgsrechnung ausgeglichen. Positiv gegenüber dem Vorjahr wirken sich insbesondere die Mehreinnahmen von CHF 1.2 Mio. aus dem Finanzausgleich aus.
Noch unklar sind die Auswirkungen der Pandemie auf die finanzielle Situation der Gemeinde. Der Gemeinderat rechnet zurzeit mit einer leichten Reduktion der Steuererträge bei den juristischen Personen und mit einer Stagnation bei den Erträgen bei den natürlichen Personen.
Hoher Investitionsbedarf
Im Budgetjahr 2021 sind Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF 5'965'000 vorgesehen. Das Investitionsniveau bleibt somit auf hohem Niveau. Nebst der vorgesehenen Mitfinanzierung von CHF 1.5 Mio. an die Erweiterung der Alterswohnheiminfrastruktur (Anteil von total CHF 6.5 Mio.) werden die Investitionen hauptsächlich in den Bereichen «Verkehr und Infrastruktur» sowie «Liegenschaften des Verwaltungsvermögens» getätigt.
Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt in den kommenden Jahren weiterhin hohen Investitionsbedarf. Grosse Projekte mit hohem Investitionsvolumen sind der Ersatzneubau für den Trakt 3 und die Pavillons im Schulhaus Muoshof, die Mitfinanzierung an die Erweiterung der Alterswohnheiminfrastruktur, die Sanierung der Hellbühl- und Industriestrasse inkl. Werkleitungen sowie der Neubau des Wasserreservoirs Geissbühl.
In den Planjahren 2021 bis 2024 sind total rund CHF 28 Mio. Nettoinvestitionen geplant. Dies führt zu einem markanten Anstieg der Verschuldung. Diese soll innert nützlicher Zeit wieder auf ein tragbares Niveau abgebaut werden.
Steuerfusserhöhung
Der Gemeinderat sieht dies Erstens als Teil des Generationenvertrages. Zweitens muss das Risiko der hohen Schuldenlast bei einem Zinsanstieg wieder reduziert werden und Drittens führt eine hohe Verschuldung zu schlechteren Bedingungen bei der Kapitalaufnahme und in der Folge zu höheren jährlichen Belastungen. Deshalb muss der Gemeinderat hier Gegensteuer geben.
Dies kann auf der Ausgaben- oder auf der Einnahmenseite geschehen. Weil der Gemeinderat die vorgesehenen Investitionen jedoch als zwingend erachtet und im bestehenden Budget wenig Luft für markante Einsparungen, besteht, müssen Massnahmen auf der Einnahmenseite geprüft werden.
Aus heutiger Sicht ist deshalb eine Steuerfusserhöhung ab 2022 um 0.1 Einheiten wahrscheinlich. Die Diskussion über die Notwendigkeit einer Steuerfusserhöhung wird im Rahmen des Budgets 2022 erneut geführt werden müssen. Die finanzielle Lage der Gemeinde kann zusammenfassend als angespannt aber stabil bezeichnet werden.