Kriens

    Altersgerechter Wohnraum im historischen Gemeindehaus Kriens

    Nau.ch Lokal
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    Kriens,

    Wie die Gemeinde Kriens informiert, werden im historischen Gemeindehaus altersgerechte Wohnungen realisiert werden.

    Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens.
    Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Mit dem Projekt «Zukunft Kriens – Leben im Zentrum» wurden verschiedene ältere Bauten (Gemeindeschuppen, Teiggi) erneuert. Es entstanden der Lindenpark (altersgerechtes Wohnen) und die Teiggi-Überbauung, die damals dezentral untergebrachte Stadtverwaltung wurde im neuen Stadthaus zusammengezogen.

    Das altehrwürdige Gemeindehaus stand schon damals «mittendrin» – sollte aber als denkmalgeschützter Bau erhalten bleiben. Das Gebäude gilt als das älteste noch erhaltene Gemeindehaus im Kanton Luzern und hat eine wechselvolle Vergangenheit hinter sich, unter anderem als Gerichtsgebäude mit Arrestzellen. Seit dem Umzug der Stadtverwaltung ins Stadthaus wurden für das Gemeindehaus Lösungen gesucht für eine künftige Nutzung.

    Die angespannte Finanzlage setzte den stadteigenen Aktivitäten aber enge Grenzen. Neue Perspektiven bot die Anfrage der Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (GWAK). Die GWAK ist ein Zusammenschluss verschiedener gemeinnützig orientierter Wohnbaugenossenschaften weiterer lokaler Institutionen aus dem sozialen beziehungsweise gemeinnützigen Bereich in Kriens.

    Sie realisierte den Neubau Lindenpark mit altersgerechtem Wohnraum, Pflegeplätzen und weiteren themenbezogenen Angeboten direkt neben dem Gemeindehaus.

    Gemeinderatssaal wird zur Wohnstube

    Nun hatte die GWAK den Plan, im historischen Gemeindehaus weiteren Wohnraum zu realisieren. Denn die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnen im Zentrum ist ungebrochen gross.

    Und im Linden park sind alle Wohnungen und Zimmer vermietet. Deshalb will die GWAK das Gemeindehaus umfassend sanieren und 2,5- und 3,5-Zimmer-Kleinwohnungen realisieren.

    Ein erstes Vorprojekt zeigt, dass bis zu zehn Wohnungen realisiert werden können. Im ersten Oberstock sind vier Cluster-Wohnungen angedacht, deren Mittelpunkt (Gemeinschaftsstube) der frühere Gemeinderatssaal wäre.

    Bezugsbereit bis spätestens Ende 2026

    Die Stadt Kriens will der GWAK das Gemeindehaus für eine Dauer von 92 Jahren bis ins Jahr 2114 überlassen. Damit wäre der Baurechtsvertrag synchron mit jenem des Lindenparks. Die Abgeltung erfolgt mittels einer Einmalzahlung für das Gebäude und einem jährlichen Baurechtszins für die Landnutzung.

    Die GWAK verpflichtet sich vertraglich, das Wohnangebot für ältere, aber noch weitgehend selbstständige Menschen bis spätestens Ende 2026 zu realisieren. Alle relevanten Vorgaben des Denkmalschutzes müssen dabei eingehalten werden. Für Kriens ist es wichtig, dass das Gemeindehaus als Zeitzeuge erhalten bleibt. Gleichzeitig kann das Haus mit der angedachten Nutzung für Wohnen im Alter einer neuen Zweckbestimmung übergeben werden.

    Die neue Nutzung wird die Rolle des Gebäudes im Zentrum aufwerten und gleichzeitig die Nachfrage nach altersgerechten Wohnformen im Zentrum weiter abdecken. Nach dem Ja des Krienser Stadtparlamentes muss auch noch die GWAK-Generalversammlung über das Geschäft befinden.

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