Wie die Gemeinde Aeschi (SO) berichtet, folgt Claudia Horlacher auf Mark Koch, der infolge Nachrücken per 30. April als Ersatzmitglied Gemeinderat ausscheidet.
Busdruchfahrt an der Äschistrasse. - Aeschi (SO)
Busdruchfahrt an der Äschistrasse. - Aeschi (SO) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Infolge Nachrücken scheidet Mark Koch per 30. April 2023 als Ersatzmitglied des Gemeinderats aus.

Auf Antrag der betreffenden Liste oder der Gemeinde fordert die Eingabestelle die Listenvertretung auf, innerhalb einer Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (Paragraf 127 bis Abs. 1, Paragraf 127 Abs. 3 GpR).

Nach Paragraf 127 bis Absatz 1, Paragraf 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl als Ersatzmitglied gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste «Gemeinsame Liste Aeschi», der am 24. April 2023 eingegangen ist, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021 bis 2025 per 1. Mai 2023 Frau Claudia Horlacher als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Aeschi als gewählt erklärt.

Eventuelle Beschwerden sind an das Verwaltungsgericht zu richten

Beschwerden an das Verwaltungsgericht könnnen innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR) eingereicht werden.

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